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Kfz-Zulassung

Fahren ohne Zulassung & ohne eVB: Welche Strafen drohen?

Fahren ohne Zulassung klingt nach Kleinigkeit – ist es aber nicht. Ich zeige dir, welche Strafen wirklich drohen, wo es teuer wird und wann sogar das Strafrecht greift.

Ich erinnere mich noch genau an den Anruf eines Kumpels: „Ich hab das Auto abgemeldet, muss es aber nur kurz zur Werkstatt fahren – das geht doch klar, oder?" Meine Antwort war ein klares Nein – und ich war froh, dass er vorher gefragt hat. Denn genau hier liegt ein Missverständnis, das richtig teuer werden kann.

Viele denken: „Einmal kurz, das merkt doch keiner." Aber Fahren ohne Zulassung ist kein Kavaliersdelikt. Je nachdem, was genau fehlt – die Zulassung, das Kennzeichen oder die Versicherung –, reicht die Spanne vom überschaubaren Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe. Schauen wir uns das in Ruhe an.

Gut zu wissen: „Ohne Zulassung", „ohne Kennzeichen" und „ohne Versicherung" sind drei verschiedene Dinge mit drei sehr unterschiedlichen Folgen. Oft treffen sie zusammen auf – und dann summieren sich die Konsequenzen.

1. Was heißt „Fahren ohne Zulassung" überhaupt?

Ein Auto gilt als zugelassen, wenn es bei der Zulassungsstelle angemeldet ist, ein gültiges Kennzeichen trägt und eine gültige Hauptuntersuchung hat. Fehlt diese Anmeldung – etwa weil du das Fahrzeug abgemeldet oder stillgelegt hast –, darfst du damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Auch nicht „nur kurz".

Die Pflicht zur Zulassung steht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Wer ohne gültige Zulassung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und im Zusammenspiel mit der fehlenden Versicherung sogar eine Straftat. Mehr dazu gleich.

Wichtig: Ein abgemeldetes Fahrzeug hat in der Regel keinen Versicherungsschutz mehr. Damit ist „kurz ohne Zulassung fahren" fast immer auch „fahren ohne Versicherung" – und das ist die deutlich gefährlichere Variante.

2. Fahren ohne Kennzeichen – Strafe und Bußgeld

Gehen wir die Fälle der Reihe nach durch. Wer mit einem Fahrzeug ohne Kennzeichen oder mit nicht zugeteilten Schildern fährt, riskiert ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Für fahren ohne Kennzeichen liegt die Strafe meist im Bereich von rund 40 bis 70 €.

Auch entstempelte, also nach der Abmeldung „ungültig" gemachte Schilder zählen hier mit. Ein abgemeldetes Auto auf eigener Achse zur Werkstatt zu bewegen, ist deshalb keine gute Idee – dafür gibt es legale Alternativen wie das Kurzzeitkennzeichen oder ein Überführungskennzeichen.

Tipp: Musst du ein abgemeldetes Fahrzeug bewegen, hol dir vorher ein Kurzzeitkennzeichen. Es ist günstig, schnell besorgt und beinhaltet eine eigene Versicherung – damit bleibst du auf der sicheren Seite.

3. Kennzeichen ohne eVB – die teure Falle

Jetzt wird es ernst. Das Stichwort lautet Kennzeichen ohne eVB beziehungsweise fahren ohne Versicherung. Die eVB-Nummer ist der elektronische Versicherungsnachweis, ohne den du ein Fahrzeug gar nicht erst zulassen kannst. Fehlt der Versicherungsschutz, fährst du im rechtlichen Sinne „unversichert".

Und das ist – anders als die fehlende Plakette – keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Hier drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, dazu Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.

Kurz gerechnet: Fehlt nur die Plakette, reden wir über ein zweistelliges Bußgeld. Fehlt die Versicherung, kann es schnell in die Hunderte oder Tausende Euro gehen – Geldstrafen orientieren sich an Tagessätzen, also an deinem Einkommen. Der Unterschied ist enorm.

Kommt es dann auch noch zu einem Unfall, wird es richtig bitter: Die Schadenregulierung übernimmt zunächst ein Auffangfonds, der sich das Geld aber von dir zurückholt. Ein Personenschaden kann dich finanziell ein Leben lang verfolgen.

Wichtig: Bußgeldhöhen, Tagessätze und Punkte können sich je nach Einzelfall und Bundesland unterscheiden und werden regelmäßig angepasst. Die Angaben hier sind eine realistische Orientierung – ohne Gewähr und kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

4. Wenn alles zusammenkommt: Zulassung, Kennzeichen und Versicherung

Der klassische „Ich-fahr-nur-kurz"-Fall vereint oft alle drei Probleme: keine gültige Zulassung, entstempelte Schilder und kein Versicherungsschutz. Dann addieren sich Ordnungswidrigkeit (fehlende Zulassung) und Straftat (fehlende Versicherung). Das Ergebnis ist eine Strafanzeige, nicht nur ein Verwarnungsgeld.

Wie viele Fahrzeuge in Deutschland überhaupt ordnungsgemäß zugelassen sind, dokumentiert das Kraftfahrt-Bundesamt Jahr für Jahr – die allermeisten Halter machen es richtig, und das aus gutem Grund.

Das brauchst du, um legal zu fahren: eine gültige Zulassung (Anmeldung bei der Zulassungsstelle), zugeteilte und gestempelte Kennzeichen, eine bestehende Kfz-Versicherung mit eVB-Nummer und eine gültige Hauptuntersuchung. Fehlt einer dieser Punkte, lass das Auto stehen.

5. So vermeidest du das Risiko komplett

Die gute Nachricht: Du musst nie ohne Zulassung fahren. Für jede Situation gibt es eine legale Lösung.

  1. Auto noch nicht angemeldet? Erledige die Zulassung oder nutze die i-Kfz-Online-Zulassung – das geht heute oft am selben Tag.
  2. Fahrzeug abgemeldet, muss aber bewegt werden? Nimm ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener Versicherung.
  3. Versicherung gekündigt oder ausgelaufen? Hol dir vor der ersten Fahrt eine neue eVB-Nummer und vergleiche die Tarife in Ruhe.
  4. Nur saisonal unterwegs? Ein Saisonkennzeichen spart Geld und Papierkram, ohne dass du je illegal fährst.
Mein Rat: Plane den Werkstatt- oder Überführungstermin so, dass das Auto entweder noch zugelassen oder mit Kurzzeitkennzeichen versichert ist. Ein bisschen Vorlauf erspart dir Anzeige, Punkte und schlaflose Nächte.

Häufige Fragen

Darf ich ein abgemeldetes Auto kurz zur Werkstatt fahren? Nein. Auch die kürzeste Fahrt auf öffentlicher Straße ist ohne Zulassung und Versicherung verboten. Nutze stattdessen ein Kurzzeitkennzeichen oder lass das Fahrzeug abschleppen.
Was kostet fahren ohne Kennzeichen? Für das reine Fahren ohne gültige Kennzeichen liegt das Bußgeld meist bei rund 40 bis 70 €. Kommt fehlende Versicherung dazu, wird daraus schnell eine Straftat mit Geldstrafe.
Ist fahren ohne Versicherung eine Straftat? Ja. Anders als die fehlende Zulassung ist das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und Punkten in Flensburg.
Was passiert bei einem Unfall ohne Versicherung? Den Schaden reguliert zunächst ein Auffangfonds, der sich das Geld anschließend von dir zurückholt. Bei Personenschäden kann das deine gesamten finanziellen Verhältnisse betreffen.

Fazit

Fahren ohne Zulassung ist kein harmloser Regelverstoß. Fehlt nur die Plakette, bleibt es bei einem überschaubaren Bußgeld – fehlt aber die Versicherung, wird daraus eine Straftat mit Geldstrafe, Punkten und im Ernstfall Fahrverbot. Und wer dann noch einen Unfall baut, haftet im Zweifel selbst.

Das Beste daran: Du brauchst dieses Risiko nie einzugehen. Mit Kurzzeitkennzeichen, rechtzeitiger Versicherung und einer sauberen Zulassung bist du immer auf der sicheren Seite – und sparst dir Ärger, der ein Vielfaches teurer wäre als jede legale Lösung.

Zulassung Strafen Versicherung

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: FZV, StVZO, ADAC

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