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Führerschein ab 17: Begleitetes Fahren (BF17) erklärt

Führerschein ab 17 dank begleitetem Fahren (BF17) – ich zeige dir, wer als Begleitperson taugt, was es kostet und worauf du beim Ablauf wirklich achten musst.

Als ich meinen Sohn zum ersten Mal auf dem Fahrersitz sah – Hände am Lenkrad, Blick konzentriert, ich daneben auf dem Beifahrersitz – wurde mir klar: Das begleitete Fahren ab 17 ist eine kleine Revolution. Ein ganzes Jahr früher ans Steuer, und das völlig legal.

Aber so charmant die Idee klingt, so viele Fragen tauchen am Anfang auf: Wer darf überhaupt mitfahren? Was passiert nach dem 18. Geburtstag? Und lohnt sich der ganze Aufwand wirklich? Genau das schauen wir uns hier in Ruhe an.

Gut zu wissen: BF17 steht für „Begleitetes Fahren ab 17". Du machst die ganz normale Führerscheinprüfung der Klasse B – nur darfst du danach bis zum 18. Geburtstag ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Was bedeutet Führerschein ab 17 genau?

Die Grundidee ist simpel: Wer mit 17 die Fahrerlaubnis der Klasse B besteht, darf sofort fahren – aber nur in Begleitung einer erfahrenen Person. Diese Phase soll dir Routine geben, bevor du allein losziehst. Statistisch fahren BF17-Absolventen später nachweislich unfallfreier.

Die rechtliche Grundlage findest du in der Fahrerlaubnis-Verordnung, die das Modell seit Jahren bundesweit regelt. Du startest also nicht mit einem „Sonderführerschein", sondern mit dem echten B-Schein – nur mit einer befristeten Auflage.

Mein Eindruck nach mehreren Begleitfahrten: Dieses eine Jahr macht aus einem nervösen Prüfungsabsolventen einen souveränen Fahrer. Genau das ist der Punkt.

Die Voraussetzungen – das brauchst du

Bevor du loslegst, müssen ein paar Dinge erfüllt sein. Anmelden in der Fahrschule kannst du dich übrigens schon mit 16,5 Jahren, damit du pünktlich zum 17. Geburtstag fahrbereit bist.

Das brauchst du: Mindestalter 16,5 Jahre für die Anmeldung, ein Sehtest, eine Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs, ein biometrisches Passbild und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Dazu mindestens eine eingetragene Begleitperson.

Den Antrag stellst du bei deiner Führerscheinstelle. Sie ist oft an dieselbe Behörde angegliedert wie deine Zulassungsstelle, nur ein anderer Schalter. Plane für die Bearbeitung ein paar Wochen ein – gerade vor den Sommerferien sind die Ämter voll.

Wer darf Begleitperson sein?

Jetzt kommt der Teil, bei dem viele Familien ins Grübeln geraten. Die Begleitperson ist kein zweiter Fahrlehrer, sondern eine Art ruhiger Beifahrer mit Erfahrung. Trotzdem gelten klare Regeln.

Wichtig: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben. Diese Angaben gelten bundesweit, im Einzelfall kann die Behörde aber genauer prüfen – ohne Gewähr.

Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen – das ist sogar empfehlenswert. So bist du nicht aufgeschmissen, wenn Mama mal keine Zeit hat und Papa einspringen muss. Wer wie viele Punkte in Flensburg hat, lässt sich vorab prüfen, damit es bei der Eintragung keine böse Überraschung gibt.

Tipp: Trag von Anfang an zwei bis drei Begleitpersonen ein. Jede Eintragung kostet nur wenige Euro, gibt dir aber maximale Flexibilität im Alltag – etwa für den Weg zur Arbeit oder zum Sport.

Wichtig zu verstehen: Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Sie greift nicht ins Lenkrad, sondern ist Ansprechpartner und beruhigender Faktor. Verantwortlich am Steuer bleibst du.

Was kostet der Führerschein ab 17?

Hier muss ich ehrlich sein: Günstiger als der normale Führerschein wird BF17 nicht. Du machst dieselbe Ausbildung, dazu kommt nur eine kleine Gebühr für die Eintragung der Begleitpersonen.

Kurz gerechnet: Für die komplette Fahrausbildung der Klasse B solltest du je nach Region und Fahrstunden mit etwa 2.500–3.500 € rechnen. Die Eintragung jeder Begleitperson schlägt mit rund 5–15 € zu Buche. BF17 verteuert den Führerschein also kaum.

Eine genaue Aufschlüsselung der Posten – von der Grundgebühr über die Pflichtstunden bis zu den Prüfungsgebühren – habe ich dir im Ratgeber zu den Führerschein-Kosten zusammengestellt. Dort siehst du auch, wo sich sparen lässt.

Gut zu wissen: Die Anzahl der nötigen Fahrstunden ist der größte Kostenhebel. Wer früh in ruhiger Umgebung übt, braucht oft weniger Stunden – ein weiterer indirekter Vorteil des begleiteten Fahrens.

Der Ablauf Schritt für Schritt

Damit du nicht den Überblick verlierst, hier der typische Weg zum begleiteten Fahren – so habe ich ihn mit meinem Sohn durchlaufen:

  1. Anmeldung in der Fahrschule ab 16,5 Jahren.
  2. Antrag bei der Führerscheinstelle stellen, inklusive Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Eintragung der Begleitpersonen.
  3. Theorie und Praxis absolvieren wie bei jedem B-Führerschein.
  4. Prüfung bestehen – und du erhältst die Prüfungsbescheinigung.
  5. Fahren mit Begleitung bis zum 18. Geburtstag.

Direkt nach bestandener Prüfung bekommst du zunächst keine fertige Plastikkarte, sondern eine Prüfbescheinigung. Die gilt zusammen mit deinem Ausweis als Nachweis – aber nur in Deutschland und nur mit Begleitung.

Mein Rat: Bewahre die Prüfbescheinigung genauso sorgfältig auf wie später den Führerschein. Verlierst du sie, brauchst du Ersatz von der Behörde – ähnlich aufwendig wie beim verlorenen Führerschein.

Was passiert am 18. Geburtstag?

Das ist die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird. Die gute Nachricht: Es passiert fast nichts Kompliziertes. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Auflage „begleitetes Fahren" automatisch.

Du gehst noch einmal zur Führerscheinstelle und holst deinen regulären EU-Kartenführerschein ab. Ab dann darfst du allein fahren – und auch ins Ausland. Eine neue Prüfung ist nicht nötig. Welche Klassen dein Schein dann genau umfasst, erklärt der Überblick zu den Führerscheinklassen.

Wichtig: Während BF17 darfst du nur in Deutschland fahren. Fahrten ins Ausland sind erst mit dem regulären Führerschein ab 18 erlaubt. Wer hier schludert, riskiert Ärger – also lieber abwarten.

Übrigens: Auch in der BF17-Phase befindest du dich in der Probezeit. Sie beträgt zwei Jahre und läuft normal weiter, der Beginn ändert sich durch den Wechsel zum 18. Geburtstag nicht.

Was, wenn du ohne Begleitung fährst?

Ein heikler Punkt, den ich klar ansprechen will: Wer als 17-Jähriger ohne eingetragene Begleitperson fährt, begeht einen ernsten Verstoß. Es drohen ein Bußgeld, die Verlängerung der Probezeit und eine Nachschulung – im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Details zu möglichen Sanktionen findest du im Bußgeldkatalog. Mein dringender Rat: Halte dich an die Regeln. Das eine Jahr Begleitung ist schnell vorbei, ein Fahrerlaubnis-Entzug begleitet dich dagegen lange.

Häufige Fragen zum Führerschein ab 17

Kann ich mit BF17 auch Motorrad fahren? Nein. Das begleitete Fahren gilt nur für die Klasse B (Pkw). Für Zweiräder gelten eigene Mindestalter und Klassen – siehe Führerscheinklassen.
Was, wenn die Begleitperson nicht angeschnallt ist? Auch die Begleitperson muss alle Verkehrsregeln einhalten und darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Verstöße können sich auf deine Probezeit auswirken.
Bekomme ich mit 17 schon den richtigen Führerschein? Nein, zunächst nur eine Prüfbescheinigung. Den Kartenführerschein holst du dir ab dem 18. Geburtstag bei der Behörde ab.
Darf ich mit BF17 ins Ausland? Nein. Die Prüfbescheinigung gilt ausschließlich in Deutschland. Auslandsfahrten sind erst mit dem regulären Führerschein ab 18 erlaubt.

Fazit

Der Führerschein ab 17 ist eine der besten Ideen der letzten Jahre. Du gewinnst ein ganzes Jahr Fahrpraxis unter sicheren Bedingungen, und die Statistik belohnt das mit deutlich weniger Unfällen. Die Mehrkosten sind minimal, der Aufwand überschaubar.

Mein Fazit nach vielen Begleitstunden: Wer die Chance auf begleitetes Fahren hat, sollte sie nutzen. Such dir verlässliche Begleitpersonen, halte dich an die Regeln – und genieße das gute Gefühl, mit 18 schon ein erfahrener Fahrer zu sein. Mehr Hintergründe zum Modell liefert auch der ADAC.

Führerschein BF17 Begleitetes Fahren

Rechtsstand: 24.06.2026 · Quelle: KBA, FZV, ADAC

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