Kurzzeitkennzeichen
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Wozu dient ein Kurzzeitkennzeichen?
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie einmalige Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen. Das Kennzeichen hat eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf Tagen und kann für jede Kfz-Klasse beantragt werden. Der Ablauftag wird auf dem Kennzeichen durch drei untereinander gelistete Zahlen am rechten Rand eingeprägt (Tag, Monat und Jahr).
Video zum Kurzzeitkennzeichen
Die wichtigsten Fakten zum Kurzzeitkennzeichen und zur Beantragung haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst:
Änderungen zum Kurzzeitkennzeichen seit April 2015
Im Frühjahr 2015 haben sich die Regeln für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens geändert. Die schriftliche Bestätigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs reicht nicht mehr aus. Das Kennzeichen wird nur noch vergeben, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:
- das Fahrzeug ist den Zulassungsbehörden bekannt
- eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung (bei Nutzfahrzeugen) kann nachgewiesen werden
- das Fahrzeug wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) konkret bezeichnet
Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV genutzt werden:
- für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde
- für Werkstattfahrten im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder einem angrenzenden Bezirk, um die festgestellten Mängel zu beseitigen (Diese Regelung gilt nicht für verkehrsunsicher eingestufte Fahrzeuge)
Gründe für die verschärfte Kurzzeitkennzeichen-Regelung
Begründet wird die Verschärfung bei der Ausgabe der Kurzzeitkennzeichen durch den angestiegenen Missbrauch mit denselben. Bisher werden die Fahrzeuge in keinem Register gespeichert, wodurch eine unrechtmäßige Weitergabe der Kennzeichen theoretisch möglich ist.
Mit der neuen Regelung wird jedes Kennzeichen einem konkreten Fahrzeug zugeteilt. Weiterhin kann bisher nicht ausgeschlossen werden, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden. Durch den Nachweis über die gültige HU entfällt auch diese Sicherheitslücke.
Für viele Fahrzeughalter verliert das Kurzzeitkennzeichen durch die Veränderungen seinen Reiz. Es wurde häufig von Oldtimerliebhabern oder Tunern bei Überführungsfahrten für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung verwendet. Das ist nun nicht mehr möglich.
Erforderliche Antragsunterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen
Sie können ein Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen: zusätzlich schriftliche Vollmacht beider Erziehungsberechtigter sowie deren Personalausweise
- Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
- Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis über die gültige HU (außer für die genannten Ausnahmefälle)
Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen
Die Kosten für die Zuteilung liegen je nach Kfz-Zulassungsstelle um die 10 Euro. Dazu fallen je nach Schildermacher ca. 20 bis 40 Euro für das Schilderpaar an. Für die Ausstellung ist das Vorzeigen der Versicherungsbestätigungskarte vorgeschrieben.