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Mit Kennzeichen + PIN können Sie ihr Auto nun einfach und schnell zulassen.

Ihre exklusiven Vorteile

Sie sparen Zeit

Kein doppeltes Anstehen in der Zulassungsbehörde. Sie bringen die Schilder
direkt mit und sparen sich den extra Gang
zum Schildermacher.

Es geht einfach

Bequem von zuhause aus Kennzeichen prüfen und reservieren. Alle Infos erhalten Sie direkt per E-Mail, die Schilder komfortabel bis zur Haustür.

Beste Qualität

Unsere Kfz-Schilder werden mit höchsten Produktionsstandards hergestellt.
Zudem ist unser Kundenservice rund um die Uhr für Ihre Anliegen verfügbar.

Häufige Fragen / FAQ

Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.

Umlaute sowie einige Buchstaben-Kombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund werden von den Zulassungsstellen nicht akzeptiert. Hierzu zählen HJ, NS, KZ, SA und SS. Je nach Stadt und Bundesland sind weitere Kombinationen ausgeschlossen. Weiterhin darf die Zahlenkombination auf Kennzeichen nicht mit einer Null beginnen.

Ja, so ist es. Ist Ihre Wunschkombination verfügbar und möchten Sie diese reservieren, veranlassen wir für Sie eine verbindliche Reservierungsanfrage bei Ihrer Zulassungsstelle. Diese reserviert dann Ihre Wunschkombination.

Die Reservierungsdauer ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern variiert je nach Zulassungsbezirk. Die Zeitspanne bewegt sich zwischen 5 und 365 Tagen, wobei das Gros der Zulassungsbezirke für 30 bis 90 Tage reserviert.

Wir zeigen Ihnen die in Ihrem Zulassungsbezirk gültige Reservierungsdauer an, sobald die Verfügbarkeitsprüfung gestartet ist.

Ja, in der Regel ist dies problemlos möglich. Allerdings nehmen die meisten Zulassungsstellen Verlängerungswünsche nur telefonisch entgegen.

Für die Telefonnummer Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nutzen Sie einfach unsere Liste der Kennzeichenkürzel. Geben Sie dort Ihren Wohnort ein. Als Ergebnis wird Ihnen unter anderem Ihre zuständige Zulassungsstelle mit Link angezeigt. Auf der verlinkten Detailseite finden Sie u.a. die Kontaktdaten der Zulassungsstelle.

Wir selbst erheben keine Gebühren für die Verfügbarkeitsprüfung und die Reservierungsanfrage bei Ihrer Zulassungsstelle.

Ist die Reservierungsanfrage erfolgreich, prägen wir aber verbindlich die zugehörigen Nummernschilder. Der Preis hierfür variiert je nach Konfiguration. So sind für Pkw beispielsweise zwei Schilder notwendig, während für ein Motorrad nur ein Schild geprägt wird. Zudem können Sie Ihre Schilder gegen Aufpreis optisch durch einen Carbon-Look aufwerten und Ihrer Bestellung passendes Zubehör wie z.B. Kennzeichenhalter oder eine Feinstaubplakette hinzufügen. Alle Preise werden Ihnen vor dem Kauf in der Zusammenfassung transparent angezeigt.

Ihre Zulassungsstelle erhebt für ein Wunschkennzeichen (statt einer von der Behörde zugeteilten Kombination) eine Gebühr von 10,20 Euro sowie für die Online-Reservierung 2,60 Euro. Diese bundesweit einheitlichen Gebühren werden aber erst mit der Kfz-Anmeldung bei der Zulassungsstelle fällig und sind direkt vor Ort zu entrichten.

Bitte kontaktieren Sie hierfür direkt Ihre zuständige Zulassungsstelle.

Sie sparen vor allem Zeit und Stress. Mit Ihren von uns gelieferten Schildern gehen Sie zur Zulassungsstelle und melden dort Ihr Fahrzeug an. Sie können den Behördengang also in einem Rutsch erledigen - ohne zwischendurch zum örtlichen Schildermacher gehen zu müssen, dort auf die Anfertigung Ihrer Schilder zu warten und danach nochmals in der Zulassungsstelle anzustehen.

Ja, natürlich. In den meisten Fällen ist die Reservierungsanfrage bei Ihrer Zulassungsstelle ein automatisierter Prozess, so dass wir Ihnen zusammen mit Ihrer Schilderbestellung auch direkt eine erfolgreiche Reservierung bestätigen können.

Vereinzelt gibt es aber auch Zulassungsstellen, bei denen wir Reservierungsanfragen telefonisch oder schriftlich einreichen müssen. Nur wenn wir dann eine Bestätigung der Zulassungsstelle über die erfolgreiche Reservierung erhalten, prägen wir die passende Beschilderung. Ist Ihre Wunschkombination hingegen bereits vergeben, teilen wir Ihnen dies mit und prägen natürlich auch keine Schilder für Sie.

Geht Ihre Bestellung wochentags bis 18 Uhr bei uns ein, prägen und übergeben wir Ihr Schilderpaket noch am gleichen Tag an DHL. Sie erhalten dann von DHL eine Versandbestätigung inklusive Link zur Sendungsverfolgung.

In der Regel dauert es sodann 1 bis 3 Werktage, bis Ihr Paket bei Ihnen eintrifft. Erfahrungsgemäß werden unsere Pakete aber zu 95% bereits am nächsten Werktag zugestellt. DHL stellt montags bis freitags zu sowie in vielen Regionen auch an Samstagen.

Sollte das Paket nach Ablauf von 5 Werktagen bei Ihnen nicht angekommen sein, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersatzlieferung oder die vollständige Rückerstattung Ihres Kaufpreises an.

Wir versenden mit DHL und nutzen zusätzlich die klimaneutrale Versandoption DHL GoGreen. DHL gleicht dabei die durch den Versand entstehenden Treibhausgase durch die Förderung von Klimaschutzprojekten aus.

Eine Abholung vor Ort ist leider nicht möglich.

Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Dieser kann entweder telefonisch oder - in der Mehrzahl der Fälle - ausschließlich online vereinbart werden.

Wir haben für jede Zulassungsstelle in Deutschland eine eigene Seite mit Kontaktinfos und - sofern vorhanden - Link zur Online-Terminvereinbarung erstellt. Sie finden Ihre Zulassungsstelle über unsere Liste der Kennzeichenkürzel. Geben Sie dort einfach Ihren Wohnort in den Suchschlitz ein.

IMMER benötigen Sie:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) von der Kfz-Versicherung
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief)

Neuwagen aus Deutschland:

Keine zusätzlichen Unterlagen

Neuwagen aus EU importiert, zusätzlich:

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
  • Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente

Neuwagen aus Nicht-EU-Land importiert, zusätzlich:

  • Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben

Gebrauchtwagen aus Deutschland, zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
  • bisherige Kennzeichen

Gebrauchtwagen aus EU importiert, zusätzlich:

  • die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
  • den Kaufvertrag oder die Rechnung (Eigentumsnachweis)
  • die ausländischen Kennzeichen, falls der Wagen noch zugelassen ist

Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Land importiert, zusätzlich:

  • die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
  • falls vorhanden EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
  • ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung

Folgende Sonderfälle, zusätzlich:

  • Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten sowie des Halters
  • Zulassung durch Minderjährige: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • Zulassung durch eine Firma: aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen; nicht älter als 1 Jahr) sowie Gewerbeanmeldung und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
  • Zulassung durch Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr) und Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
  • Zulassung eines Oldtimers: Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)

Weitere FAQ / Häufig gestellte Fragen

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