Kundenservice & FAQ
Kundenservice
Bitte klicken Sie auf diesen Link und dort auf den grünen Button "Ich habe bereits eine Bestellung aufgegeben". Es erscheint ein Kontaktformular. Geben Sie dort bitte Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Bestell- oder Rechnungsnummer ein und schildern Sie anschließend Ihr Anliegen.
Um Ihnen unsere gewohnt günstigen Preise zu ermöglichen, verzichten wir bewusst auf einen telefonischen Kundensupport. Fast alle Anliegen lassen sich hier mittels der FAQ eigenständig lösen.
Falls Sie bereits eine Bestellung getätigt haben, hilft Ihnen unser Kundenservice aber gerne schriftlich weiter. Bitte klicken Sie hierzu auf diesen Link und dort auf den grünen Button "Ich habe bereits eine Bestellung aufgegeben". Es erscheint ein Kontaktformular. Geben Sie dort bitte Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Bestell- oder Rechnungsnummer ein und schildern Sie anschließend Ihr Anliegen.
Bitte schauen Sie sich zunächst unsere nachfolgenden FAQ an. Die meisten Fragen lassen sich dadurch bereits eigenständig lösen. Falls Sie dennoch Hilfe durch unserem Kundenservice benötigen, klicken Sie bitte auf diesen Link und nutzen Sie den dortigen Kundenservice-Abschnitt.
Rund um die Reservierung
Nein, wir sind ein nicht-behördlicher, zertifizierter Hersteller von Kfz-Kennzeichen mit Sitz in Bonn. Sie können über uns Ihr Wunschkennzeichen auf Verfügbarkeit prüfen, bundesweit eine Reservierung bei Ihrer Zulassungsstelle veranlassen und sich die dazu passenden Schilder anfertigen lassen.
Ja, so ist es. Ist Ihre Wunschkombination verfügbar und möchten Sie diese reservieren, veranlassen wir für Sie eine verbindliche Reservierungsanfrage bei Ihrer Zulassungsstelle. Diese reserviert dann Ihre Wunschkombination.
Die Reservierungsdauer ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern variiert je nach Zulassungsbezirk. Die Zeitspanne bewegt sich zwischen 5 und 365 Tagen, wobei das Gros der Zulassungsbezirke für 30 bis 90 Tage reserviert.
Ja, in der Regel ist dies problemlos möglich – allerdings meist nur per Anruf bei Ihrer Zulassungsstelle. Für die Telefonnummer ihrer zuständigen Zulassungsstelle nutzen Sie einfach unsere Liste der Kennzeichenkürzel. Geben Sie dort Ihren Wohnort ein. Als Ergebnis wird Ihnen unter anderem Ihre zuständige Zulassungsstelle mit Link angezeigt. Auf der verlinkten Detailseite finden Sie u.a. die Kontaktdaten der Zulassungsstelle.
Wir selbst erheben keine Gebühren für die Verfügbarkeitsprüfung und die Reservierungsanfrage bei Ihrer Zulassungsstelle.
Ist die Reservierungsanfrage erfolgreich, prägen wir aber verbindlich die zugehörigen Nummernschilder. Der Preis hierfür variiert je nach Konfiguration. So sind für Pkw beispielsweise zwei Schilder notwendig, während für ein Motorrad nur ein Schild geprägt wird.
Zudem können Sie Ihre Schilder gegen Aufpreis optisch durch einen Carbon-Look aufwerten und Ihrer Bestellung passendes Zubehör wie z.B. Kennzeichenhalter und Befestigungssets hinzufügen. Alle Preise werden Ihnen vor dem Kauf in der Zusammenfassung transparent angezeigt.
Ihre Zulassungsstelle erhebt für ein Wunschkennzeichen (statt einer von der Behörde zugeteilten Kombination) eine Gebühr von 10,20 Euro sowie für die Online-Reservierung 2,60 Euro. Diese bundesweit einheitlichen Gebühren werden aber erst mit der Kfz-Anmeldung bei der Zulassungsstelle fällig und sind direkt vor Ort zu entrichten.
Bitte kontaktieren Sie hierfür direkt Ihre zuständige Zulassungsstelle.
Sie können bei uns per Paypal, Kauf auf Rechnung, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder aber auch per Apple Pay oder Google Pay bezahlen.
Mit unserem Zahlungsdienstleister Klarna ist ein Kauf auf Rechnung einfach möglich. Der Zahlungsverkehr wird über die Klarna GmbH abgewickelt, es gelten die Nutzungsbedingungen von Klarna. Sie erhalten die Zahlungsinformationen von Klarna per E-Mail und haben für die Begleichung der Rechnung 14 Tage Zeit. Sollten Sie keine E-Mail von Klarna erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihren Spam Ordner oder wenden Sie sich an den Kundenservice von Klarna.
Lassen Sie Ihr Kfz innerhalb der Reservierungsfrist nicht zu, hebt sich die Reservierung auf und Sie müssen die Gebühr für das Wunschkennzeichen nicht bezahlen.
Ausnahmen:
- In manchen Städten müssen Sie die Reservierung vorab zahlen, da erst mit der Bezahlung die Reservierung gültig wird.
- Bei einigen Zulassungsstellen tragen Sie die Reservierungskosten auch bei Nichtinanspruchnahme und nach Verstreichen der Reservierungsfrist.
- Einige Städte verlangen pro Verlängerung der Reservierungsdauer erneut 2,60 Euro.
Für die Verfügbarkeitsprüfung und Reservierung einer Wunschkombination sind Zusätze wie E, H oder die Saisonmonate bei Saisonkennzeichen nicht relevant. Daher können Sie diese auch nicht direkt in die Kennzeichenmaske eingeben, da wir diese Information nicht an die Zulassungsstelle übermitteln.
Damit wir die richtige Beschilderung für Sie prägen können, müssen wir aber natürlich wissen, um welche Art von Fahrzeug und Schild es sich handelt. Daher können Sie im Konfigurator den Fahrzeugtyp, die Schilderart (wie z.B. H- oder E-Kennzeichen) und die gewünschten Schildermaße angeben.
Sie können Ihr Wunschkennzeichen erneut reservieren. Dafür kontaktieren Sie am besten Ihre zuständige Zulassungsstelle per Telefon.
Jede Kennzeichenkombination ist einzigartig. Daher kann es passieren, dass Ihr Wunschkennzeichen bereits vergeben und daher nicht mehr für Sie verfügbar ist.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind aufgrund von nationalsozialistischem Bezug nicht erlaubt. Bundesweit sind folgende Buchstabenkombinationen verboten: NS, KZ, SA, SS und HJ. Hinzu kommen individuelle Verbote, die von Stadt zu Stadt variieren können.
Umlaute sowie einige Buchstaben-Kombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund werden von den Zulassungsstellen nicht akzeptiert. Hierzu zählen HJ, NS, KZ, SA und SS. Je nach Stadt und Bundesland sind weitere Kombinationen ausgeschlossen. Weiterhin darf die Zahlenkombination auf Kennzeichen nicht mit einer Null beginnen.
Bekommen Sie von uns mit Ihrer Reservierungs- und Bestellbestätigung einen Reservierungs-Pin zugesandt, müssen Sie diese beim Gang zur Zulassungsstelle mitnehmen und vorlegen. Haben Sie den Pin verlegt, aber das Kennzeichen ist auf Ihren Namen reserviert, ist dies aber in der Regel kein Problem, da Sie sich mit ihrem Personalausweis sowieso ausweisen.
Nicht jede Zulassungsstelle generiert einen Pin für die Reservierung. Wichtig ist, dass die Person, auf die das Wunschkennzeichen reserviert ist, sich bei der Zulassung des Fahrzeugs ausweisen kann.
Rund um die Schilderprägung
Sie sparen vor allem Zeit und Stress. Mit Ihren von uns gelieferten Schildern gehen Sie zur Zulassungsstelle und melden dort Ihr Fahrzeug an. Sie können den Behördengang also in einem Rutsch erledigen - ohne zwischendurch zum örtlichen Schildermacher gehen zu müssen, dort auf die Anfertigung Ihrer Schilder zu warten und danach nochmals in der Zulassungsstelle anzustehen.
Ja, natürlich. In den meisten Fällen ist die Reservierungsanfrage bei Ihrer Zulassungsstelle ein automatisierter Prozess, so dass wir Ihnen zusammen mit Ihrer Schilderbestellung auch direkt eine erfolgreiche Reservierung bestätigen können.
Vereinzelt gibt es aber auch Zulassungsstellen, bei denen wir Reservierungsanfragen telefonisch oder schriftlich einreichen müssen. Nur wenn wir dann eine Bestätigung der Zulassungsstelle über die erfolgreiche Reservierung erhalten, prägen wir die passende Beschilderung. Ist Ihre Wunschkombination hingegen bereits vergeben, teilen wir Ihnen dies mit und prägen natürlich auch keine Schilder für Sie.
Die Kennzeichenkombination schreiben wir nur zur Übersichtlichkeit mit Bindestrichen. Die Bindestriche prägen wir nicht auf die Kennzeichenschilder.
Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen bei Online-Bestellungen besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (siehe § 312d, Abs. 4, Satz 1 BGB). Dies ist bei Kfz-Kennzeichen der Fall, da diese mit einer persönlichen, im Nachhinein nicht mehr änderbaren Kennzeichenkombination versehen werden.
Das Standard-Autokennzeichen ist einzeilig und hat eine Breite von 520 mm und eine Höhe von 110 mm.
Kennzeichen unterliegen gesetzlichen Vorschriften bezüglich Größe und Abständen bei den einzelnen Bestandteilen.
Einzeilige Kennzeichen für PKW und LKW liefern wir in der Standardbreite 520 mm, wahlweise auch in der Breite 460 mm. Einige PKW oder LKW können auch mit einem zweizeiligen Schildersatz mit einer Breite von 340 mm oder 280 mm ausgestattet werden.
Bei Motorradkennzeichen versuchen wir stets, die kleinstmögliche Breite von 180 mm zu realisieren. Ist dies aufgrund der Zeichenzahl nicht möglich, werden die Schilder in einer Breite von 220 mm angefertigt.
Bei einigen Fahrzeugen haben die vorderen und hinteren Kennzeichen nicht die gleichen Maße. Wenn Sie im Bestellprozess das Schildermaß auswählen, können Sie unter der Auswahl beim Punkt „Hinteres Kennzeichen hat andere Maße“ ein Häkchen setzen. Nun wählen Sie ein anderes Maß für das zweite Kennzeichen.
Die Kennzeichenkombination schreiben wir nur zur Übersichtlichkeit mit Bindestrichen. Die Bindestriche prägen wir nicht auf die Kennzeichenschilder.
Nein, seit der Einführung der EU-Kennzeichen im Jahr 1994 wird kein Trennungsstrich mehr verwendet.
Alle unsere Kennzeichen sind nach DIN Certco zertifiziert und werden von jeder Zulassungsstelle akzeptiert. Die beiden Zertifikate 1M12952/15 und 1M5624/35 können Sie hinter der jeweiligen Registernummer beim TÜV Rheinland herunterladen und bei Bedarf bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Alle unsere Nummernschilder sind, wie gesetzlich vorgeschrieben, reflektierend.
Wir bieten keine roten Kennzeichen an. Rote Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten an Händler ausgegeben.
Grüne Kennzeichen werden nur an steuerbefreite Fahrzeuge vergeben. Das gilt zum Beispiel für viele landwirtschaftlich genutzte Kfz oder Fahrzeuge von Rettungsdiensten.
Nein, wir vertreiben keine Kurzzeitkennzeichen. In unserem Kfz-Ratgeber haben wir aber einen Infotext zum Thema Kurzzeitkennzeichen zusammengestellt.
Nein, seit der Einführung der EU-Kennzeichen in Deutschland am 01.01.1994 muss auf jedem Schild das Länderkürzel “D” stehen.
Rund um den Versand
Über 95% unserer Kunden erhalten Ihre Kennzeichen am nächsten Werktag wenn der Bestelleingang vor 18 Uhr lag. Produktionsbedingt, regional oder aufgrund von erhöhtem Paketaufkommen kann sich die Zustellung jedoch verzögern.
Sollte das Paket nach Ablauf von 5 Werktagen bei Ihnen nicht angekommen sein bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersatzlieferung oder die vollständige Rückerstattung Ihres Kaufpreises an.
Wir versenden mit DHL. Sobald wir Ihr Paket übergeben haben, erhalten Sie von DHL eine E-Mail mit Link zur Sendungsverfolgung
Wir versenden mit DHL und nutzen zusätzlich die klimaneutrale Versandoption DHL GoGreen. DHL gleicht dabei die durch den Versand entstehenden Treibhausgase durch die Förderung von Klimaschutzprojekten aus.
Ja, das ist problemlos möglich, weil wir mit DHL versenden. Bei der Bestellaufgabe können Sie die Versandoption auswählen und Ihre Packstation- und Postnummer angeben.
Geht Ihre Bestellung wochentags bis 18 Uhr bei uns ein, prägen und übergeben wir Ihr Schilderpaket noch am gleichen Tag an DHL. Sie erhalten dann von DHL eine Versandbestätigung inklusive Link zur Sendungsverfolgung.
In der Regel dauert es sodann 1 bis 3 Werktage, bis Ihr Paket bei Ihnen eintrifft. Erfahrungsgemäß werden unsere Pakete aber zu 95% bereits am nächsten Werktag zugestellt. DHL stellt montags bis freitags zu sowie in vielen Regionen auch an Samstagen.
Sollte das Paket nach Ablauf von 5 Werktagen bei Ihnen nicht angekommen sein bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersatzlieferung oder die vollständige Rückerstattung Ihres Kaufpreises an.
Ihre Schilder gehen in diesem Fall am Montag in den Versand und sollte in den meisten Fällen am Dienstag bei Ihnen ankommen.
Nein, das geht leider nicht. Wir sind ein privater Hersteller von Kfz-Kennzeichen. Alle Schilder werden bei uns zentral angefertigt und anschließend per DHL an die Adresse des Käufers / der Käuferin gesendet.
Wenn sich Ihr Paket noch im Versand durch DHL befindet, haben wir leider über die Sendungsverfolgung hinaus keine zusätzlichen Informationen über dessen Verbleib.
Sollte das Paket nach Ablauf von 5 Werktagen bei Ihnen nicht angekommen sein bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersatzlieferung oder die vollständige Rückerstattung Ihres Kaufpreises an.
Sollte Ihre bestellte Ware beschädigt sein, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Mit Ihren Kennzeichen können Sie nun zur Zulassungsstelle gehen, die Schilder siegeln lassen und Ihr Fahrzeug anmelden. Sie sparen somit den Gang zu einem örtlichen Schildermacher und das doppelte Anstehen in der Kfz-Behörde.
Beim Verpacken der Kennzeichen werden beide Schilder meist aufeinandergelegt. Dies kann dazu führen, dass die Schilder etwas aneinanderhaften und es dadurch nicht sofort auffällt, dass es sich um zwei Kennzeichen handelt. Bitte schauen Sie zunächst, ob dies der Fall ist. Ist tatsächlich nur ein Schild im Paket vorhanden, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihre Bestellung prüfen können.
Die Zulassungsplakette mit dem Wappen des Bundeslandes erhalten Sie von Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt, wenn Sie Ihr Kfz anmelden. Die TÜV-Plakette wird ausgehändigt, wenn Ihr Fahrzeug eine aktuelle Hauptuntersuchung aufweist.
Rund um die Kfz-Zulassung und den Gang zur Zulassungsstelle
Nicht unbedingt. Sie können sich auch vertreten lassen. Ihre Vertretung muss sich hierfür bei der Zulassungsstelle ausweisen (mit Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung) und zudem eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorlegen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Zulassungsdienst die Kfz-Zulassung für Sie vornimmt.
Hiervon raten wir derzeit ab. Rein gesetzlich sollte die Online-Zulassung bereits seit Oktober 2019 in Deutschland möglich sein. Faktisch ist diese jedoch mit so vielen Nutzungshürden verbunden, dass die meisten Zulassungsbehörden sie gar nicht erst anbieten.
Immer mehr Zulassungsstellen gehen dazu über, Kfz-Anliegen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung zu bearbeiten. Oftmals bieten die Zulassungsstellen hierzu auf ihrer Website ein Terminbuchungstool an. Alternativ ist meist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Entscheidend ist Ihr Wohnort, genauer gesagt Ihr Erstwohnsitz. Sie müssen Ihr Fahrzeug an Ihrem Wohnort bzw. dem zugehörigen Kreis anmelden. Eine Zulassung in einer anderen Stadt / einem anderen Zulassungsbezirk ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für einen Zweitwohnsitz.
Generell / Neuwagen aus Deutschland:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) von der Kfz-Versicherung
- ausgefülltes SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief)
Zusätzlich bei Neuwagen, aus EU importiert:
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
- Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente
Zusätzlich bei Neuwagen, aus Nicht-EU-Land importiert:
- Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
- Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
- Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen aus Deutschland:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
- bisherige Kennzeichen
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen, aus EU importiert:
- die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
- den Kaufvertrag oder die Rechnung (Eigentumsnachweis)
- die ausländischen Kennzeichen, falls der Wagen noch zugelassen ist
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen, aus Nicht-EU-Land importiert:
- die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere
- Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
- falls vorhanden EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
- ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Zusätzlich bei folgenden Sonderfällen:
- Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten sowie des Halters
- Zulassung durch Minderjährige: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
- Zulassung durch eine Firma: aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen; nicht älter als 1 Jahr) sowie Gewerbeanmeldung und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
- Zulassung durch Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr) und Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
- Zulassung eines Oldtimers: Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk zugezogen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter
- bei Unternehmen: aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen; nicht älter als 1 Jahr) sowie Gewerbeanmeldung und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
- bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr) und Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
Wenn Sie innerhalb des Bezirks umgezogen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- falls Sie noch die alten Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief besitzen, müssen Sie beide mitbringen und eintauschen
- Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
Nur Abmeldung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei einer Fahrzeug-Verwertung (Verschrottung):
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Verwertungsnachweis
Die Amtsgebühren können sich je nach Art der Zulassung und auch je nach Zulassungsbezirk leicht voneinander unterscheiden. Grundsätzlich sollten Sie aber mit folgenden Gebühren rechnen:
Kfz-Zulassung: | ca. 30-40 Euro |
Kfz-Ummeldung mit Bezirkswechsel: | ca. 20-30 Euro |
Kfz-Ummeldung ohne Bezirkswechsel: | ca. 10-15 Euro |
Kfz-Abmeldung: | ca. 8 Euro |
Kfz-Abmeldung mit Verschrottung: | ca. 13-25 Euro |
Hinzu kommen – falls gewünscht – die Kosten für ein Wunschkennzeichen plus Reservierung (12,80 Euro) und eine Feinstaubplakette (ca. 5 Euro).
Die Nummernschilder fallen nicht unter die Amtsgebühren, da sie in Deutschland von privaten Schilderherstellern angefertigt werden. Je nach Schildermacher und Wettbewerbssituation vor Ort liegen die Preise für einen Schildersatz in der Regel zwischen 20 und 70 Euro.
Bitte bringen Sie sicherheitshalber genügend Bargeld mit. Auch wenn eine Kartenzahlung in der Regel möglich ist, können Lesegeräte ausfallen oder Probleme beim Auslesen von Karten haben.
Bitte bringen Sie alle notwendigen Dokumente im Original zur Zulassungsstelle mit. Auch wenn Sie einen Vertreter bevollmächtigen, sollte dieser sowohl seinen eigenen als auch Ihren Ausweis im Original mitführen.
Seit 1. Januar 2015 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Daher können Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug – auch über Bundesländergrenzen hinweg – behalten. Das Fahrzeug muss jedoch bei der zuständigen Zulassungsbehörde auf den neuen Wohnsitz umgemeldet werden.
Die Kennzeichenmitnahme bei einem Fahrzeugwechsel ist in der Regel kein Problem. Allerdings entscheidet hierüber Ihre zuständige Zulassungsstelle. Bitte nehmen Sie mit dieser Kontakt auf, um das richtige Vorgehen zu klären.
Ja, Sie können jederzeit Ihr bestehendes Kennzeichen durch ein Wunschkennzeichen austauschen. Neben der Gebühr für das neue Kennzeichen (12,80 Euro) fällt eine Umkennzeichnungsgebühr an, die je nach Zulassungsstelle ca. 25 bis 30 Euro beträgt.
Nutzen Sie hierzu einfach unseren Kfz-Ratgeber. Wir beantworten dort viele Fragen rund um die Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen.