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Kennzeichen BA reservieren

Ursprung von BA: BAmberg | Zulassungsbezirk: Landkreis Bamberg | Bundesland: Bayern

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Informationen zum Kennzeichen BA

Das Kürzel BA ist die Abkürzung für BAmberg. Es ist das einzige Kfz-Kennzeichen des im Bundesland Bayern gelegenen Zulassungsbezirks Landkreis Bamberg.

Kfz-Kennzeichen
BA
Steht für
BAmberg
Zulassungsbezirk
Landkreis Bamberg
Bundesland
Bayern
Reservierungsdauer
31 Tage

Häufige Fragen zum Kennzeichen BA

Im Zulassungsbezirk Landkreis Bamberg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel BA erlaubt:

1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen und nur mit den Buchstaben B, F, G, I, O, Q (z.B. BA-B 1234)


2 Buchstaben + 2 Zahlen  und nur in Kombination mit den Buchstaben B, F, G, I, O, Q (z.B. BA-NB 12)

2 Buchstaben + 3 oder 4 Zahlen (z.B. BA-AC 1234)
 

Die Gebühren für ein BA Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Bamberg betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.

Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Landkreis Bamberg wird ein BA Kennzeichen für 31 Tage reserviert.

Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Bamberg an. Die Kontaktinfos finden Sie hier:

Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie BA inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.

Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).

An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Bamberg. Die Kontaktinfos finden Sie hier:

Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier:

Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Bamberg sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen:

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