Kennzeichen BOG reservieren
Ursprung von BOG: BOGen | Zulassungsbezirk: Landkreis Straubing-Bogen | Bundesland: BayernIhre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Informationen zum Kennzeichen BOG
BOG (steht für BOGen) ist eines von zwei Kennzeichenkürzeln, die im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen im Bundesland Bayern zugelassen werden. Alternativ kann das Ortskürzel MAL (MALlersdorf) gewählt werden.
Häufige Fragen zum Kennzeichen BOG
Im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel BOG erlaubt:
1 Buchstabe + 2 oder 3 Zahlen (z.B. BOG-A 123)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. BOG-AB 123)
Die Gebühren für ein BOG Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Straubing-Bogen betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.
Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen wird ein BOG Kennzeichen für 30 Tage reserviert.
Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen an. Die Kontaktinfos finden Sie hier:
Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie BOG inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.
Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).
An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Straubing-Bogen. Die Kontaktinfos finden Sie hier:
Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier:
Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Straubing-Bogen sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen: