Kennzeichen GAP reservieren
Ursprung von GAP: GArmisch-Partenkirchen | Zulassungsbezirk: Landkreis Garmisch-Partenkirchen | Bundesland: BayernIhre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Informationen zum Kennzeichen GAP
Das Kürzel GAP ist die Abkürzung für GArmisch-Partenkirchen. Es ist das einzige Kfz-Kennzeichen des im Bundesland Bayern gelegenen Zulassungsbezirks Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Die für die Zuteilung der GAP-Kennzeichen verantwortliche Kfz-Zulassungsbehörde befindet sich in Farchant.
Häufige Fragen zum Kennzeichen GAP
Im Zulassungsbezirk Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GAP erlaubt:
1 Buchstabe + 2 oder 3 Zahlen (z.B. GAP-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. GAP-AB 123)
Die Gebühren für ein GAP Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Garmisch-Partenkirchen betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.
Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird ein GAP Kennzeichen für 60 Tage reserviert.
Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Garmisch-Partenkirchen an. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Farchant
Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie GAP inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.
Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).
An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Farchant
Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier: Kfz in Farchant zulassen, ummelden, abmelden
Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Garmisch-Partenkirchen sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen: Farchant