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Kennzeichen GE reservieren

Ursprung von GE: GElsenkirchen | Zulassungsbezirk: Stadt Gelsenkirchen | Bundesland: Nordrhein-Westfalen

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Informationen zum Kennzeichen GE

Das Kürzel GE ist die Abkürzung für GElsenkirchen. Es ist das einzige Kfz-Kennzeichen des im Bundesland Nordrhein-Westfalen gelegenen Zulassungsbezirks Stadt Gelsenkirchen.
Die für die Zuteilung der GE-Kennzeichen verantwortliche Kfz-Zulassungsbehörde befindet sich in Gelsenkirchen.

Kfz-Kennzeichen
GE
Steht für
GElsenkirchen
Zulassungsbezirk
Stadt Gelsenkirchen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Reservierungsdauer
30 Tage

Häufige Fragen zum Kennzeichen GE

Im Zulassungsbezirk Stadt Gelsenkirchen sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GE erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. GE-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. GE-AB 1234)

Die Gebühren für ein GE Wunschkennzeichen im Bezirk Stadt Gelsenkirchen betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.

Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Stadt Gelsenkirchen wird ein GE Kennzeichen für 30 Tage reserviert.

Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Stadt Gelsenkirchen an. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Gelsenkirchen

Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie GE inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.

Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).

An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Stadt Gelsenkirchen. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Gelsenkirchen

Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier: Kfz in Gelsenkirchen zulassen, ummelden, abmelden

Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Stadt Gelsenkirchen sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen: Gelsenkirchen

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