Kennzeichen GV reservieren
Ursprung von GV: GreVenbroich | Zulassungsbezirk: Rhein-Kreis Neuss | Bundesland: Nordrhein-WestfalenIhre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Informationen zum Kennzeichen GV
GV (steht für GreVenbroich) ist eines von zwei Kennzeichenkürzeln, die im Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss im Bundesland Nordrhein-Westfalen zugelassen werden. Alternativ kann das Ortskürzel NE (NEuss) gewählt werden.
Zugeteilt werden GV-Kennzeichen durch die Kfz-Zulassungsstellen in Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch und Neuss.
Häufige Fragen zum Kennzeichen GV
Im Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GV erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. GV-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. GV-AB 1234)
Die Gebühren für ein GV Wunschkennzeichen im Bezirk Rhein-Kreis Neuss betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.
Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss wird ein GV Kennzeichen für 90 Tage reserviert.
Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss an. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch, Neuss
Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie GV inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.
Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).
An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Rhein-Kreis Neuss. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch, Neuss
Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier:
Kfz in Dormagen zulassen, ummelden, abmelden
Kfz in Grevenbroich zulassen, ummelden, abmelden
Kfz in Meerbusch zulassen, ummelden, abmelden
Kfz in Neuss zulassen, ummelden, abmelden
Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Rhein-Kreis Neuss sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen: Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch, Neuss