Kennzeichen KK reservieren
Ursprung von KK: Kempen, Krefeld | Zulassungsbezirk: Kreis Viersen | Bundesland: Nordrhein-WestfalenIhre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Informationen zum Kennzeichen KK
KK (steht für Kempen, Krefeld) ist eines von zwei Kennzeichenkürzeln, die im Zulassungsbezirk Kreis Viersen im Bundesland Nordrhein-Westfalen zugelassen werden. Alternativ kann das Ortskürzel VIE (VIErsen) gewählt werden.
Zugeteilt werden KK-Kennzeichen durch die Kfz-Zulassungsstellen in Kempen und Viersen.
Häufige Fragen zum Kennzeichen KK
Im Zulassungsbezirk Kreis Viersen sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel KK erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. KK-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. KK-AB 1234)
Die Gebühren für ein KK Wunschkennzeichen im Bezirk Kreis Viersen betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.
Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Kreis Viersen wird ein KK Kennzeichen für 90 Tage reserviert.
Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie KK inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.
Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).
Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier:
Kfz in Kempen zulassen, ummelden, abmelden
Kfz in Viersen zulassen, ummelden, abmelden