Kennzeichen LF reservieren
Ursprung von LF: LauFen | Zulassungsbezirk: Landkreis Altötting | Bundesland: BayernIhre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Informationen zum Kennzeichen LF
LF (steht für LauFen) ist eines von zwei Kennzeichenkürzeln, die im Zulassungsbezirk Landkreis Altötting im Bundesland Bayern zugelassen werden. Alternativ kann das Ortskürzel AÖ (AltÖtting) gewählt werden.
Die für die Zuteilung der LF-Kennzeichen verantwortliche Kfz-Zulassungsbehörde befindet sich in Altötting.
Häufige Fragen zum Kennzeichen LF
Im Zulassungsbezirk Landkreis Altötting sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel LF erlaubt:
1 Buchstabe (nur C,E,I,J,L,M,O,Q,V) + 2 oder 3 Zahlen (z.B. LF-C 123)
Die Gebühren für ein LF Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Altötting betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.
Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Landkreis Altötting wird ein LF Kennzeichen für 180 Tage reserviert.
Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Altötting an. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Altötting
Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie LF inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.
Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).
An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Altötting. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Altötting
Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier: Kfz in Altötting zulassen, ummelden, abmelden
Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Altötting sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen: Altötting