Kennzeichen UFF reservieren
Ursprung von UFF: UFFenheim | Zulassungsbezirk: Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim | Bundesland: BayernIhre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Informationen zum Kennzeichen UFF
Das Kfz-Kennzeichen UFF steht für UFFenheim. Es ist eines von 3 Kennzeichenkürzeln im Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim im Bundesland Bayern. Die weiteren Ortskürzel lauten: NEA (NEustadt an der Aisch), SEF (SchEinFeld).
Zugeteilt werden UFF-Kennzeichen durch die Kfz-Zulassungsstellen in Bad Windsheim, Neustadt, Scheinfeld und Uffenheim.
Häufige Fragen zum Kennzeichen UFF
Im Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel UFF erlaubt:
1 Buchstabe + 3 Zahlen (z.B. UFF-A 1234)
2 Buchstaben + 2 Zahlen (z.B. UFF-AB 12)
Die Gebühren für ein UFF Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.
Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim wird ein UFF Kennzeichen für 90 Tage reserviert.
Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim an. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Bad Windsheim, Neustadt, Scheinfeld, Uffenheim
Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie UFF inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.
Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).
An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Bad Windsheim, Neustadt, Scheinfeld, Uffenheim
Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier:
Kfz in Bad Windsheim zulassen, ummelden, abmelden
Kfz in Neustadt zulassen, ummelden, abmelden
Kfz in Scheinfeld zulassen, ummelden, abmelden
Kfz in Uffenheim zulassen, ummelden, abmelden
Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen: Bad Windsheim, Neustadt, Scheinfeld, Uffenheim