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Kennzeichen WOR reservieren

Ursprung von WOR: WOlfRatshausen | Zulassungsbezirk: Landkreis Starnberg | Bundesland: Bayern

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Amtliche Kennzeichen für Landkreis Starnberg
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Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung im Landkreis Starnberg
Informationen zum Kennzeichen WOR

WOR (steht für WOlfRatshausen) ist eines von zwei Kennzeichenkürzeln, die im Zulassungsbezirk Landkreis Starnberg im Bundesland Bayern zugelassen werden. Alternativ kann das Ortskürzel STA (STArnberg) gewählt werden.
Die für die Zuteilung der WOR-Kennzeichen verantwortliche Kfz-Zulassungsbehörde befindet sich in Starnberg.

Kfz-Kennzeichen
WOR
Steht für
WOlfRatshausen
Zulassungsbezirk
Landkreis Starnberg
Bundesland
Bayern
Reservierungsdauer
10 Tage

Häufige Fragen zum Kennzeichen WOR

Im Zulassungsbezirk Landkreis Starnberg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel WOR erlaubt:

1 Buchstabe + 4 Zahlen (z.B. WOR-A 1234)

Die Gebühren für ein WOR Wunschkennzeichen im Bezirk Landkreis Starnberg betragen 12,80 Euro. Der Betrag wird erst beim Behördengang fällig.

Die Reservierungsdauer für ein Wunschkennzeichen ist je nach Zulassungsbezirk sehr unterschiedlich und kann von wenigen Tagen bis hin zu einem ganzen Jahr reichen. Im Zulassungsbezirk Landkreis Starnberg wird ein WOR Kennzeichen für 10 Tage reserviert.

Die meisten Zulassungsbehörden akzeptieren eine Reservierungsverlängerung – allerdings in der Regel nur telefonisch. Bitte rufen Sie hierzu eine Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Starnberg an. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Starnberg

Ein Nummernschild darf in Deutschland mit maximal 8 Zeichen belegt werden, Bezirkskürzel wie WOR inklusive. Je nach Fahrzeugtyp und Schilderart kann sich diese Zahl aber weiter reduzieren.

Buchstabenkombinationen aus der Zeit des Nationalsozialismus sind deutschlandweit verboten. Hierunter fallen: HJ (Hitlerjugend), NS (Nationalsozialismus), KZ (Konzentrationslager), SS (Schutzstaffel) und SA (Sturmabteilung).

An jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk Landkreis Starnberg. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Starnberg

Die von der Zulassungsbehörde nachgefragten Dokumente unterscheiden sich je nach Anliegen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung), Art des Fahrzeugs (z.B. Gebrauchtwagen oder Neuwagen) und Fahrzeughalter (Privatperson, Firma, Verein). Genaue Infos finden Sie hier: Kfz in Starnberg zulassen, ummelden, abmelden

Die meisten Zulassungsbehörden lassen ein Fahrzeug inzwischen nur noch mit Termin zu. Auf unseren gesonderten Zulassungsstellen-Seiten haben wir die Kontaktdaten der Zulassungsstelle(n) im Bezirk Landkreis Starnberg sowie Tipps zur Terminvereinbarung zusammengetragen: Starnberg

Zulassungsbezirk Landkreis Starnberg

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