Kennzeichengrößen
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In Deutschland sind die Größe und die Form des Kfz-Kennzeichens für PKW / LKW, Motorräder, Leichtkrafträder / Traktoren durch festgelegte DIN-Normen in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genau geregelt. Dies dient der besseren Identifizierung der Fahrzeuge.
Alle Informationen zu den jeweiligen Kennzeichengrößen erhalten Sie im folgenden Text, inklusive einer anschaulichen Tabelle mit detaillierten Angaben für jeden Fahrzeugtyp.
Kennzeichengrößen für PKW und LKW
Für PKW bzw. LKW gibt es einzeilige oder zweizeilige Schilder. In der Regel bieten die Fahrzeuge genügend Platz für eine der regulären ein- oder zweizeiligen Kennzeichengrößen (siehe Tabelle unterhalb).
Ist es nicht möglich, eine dieser Größen anzubringen, sollte es normalerweise keine Probleme bei der Zulassung für ein kürzeres Nummernschild geben. Wichtig ist nur, dass die vorgegebenen Abstände auf dem Kennzeichen eingehalten werden, keine Engschrift verwendet wird und die maximale Anzahl an Zeichen für die jeweilige Größe nicht überschritten wird. Fragen Sie aber sicherheitshalber bei Ihrer Zulassungsstelle nach, falls Sie ein verkürztes Kfz-Kennzeichen benötigen.
Kennzeichengrößen für Motorräder
Motorradkennzeichen gibt es in zwei verschiedenen Größen – eine Standardgröße mit einer Breite von 180 mm und eine Version mit 220 mm Breite. Diese minimale und maximale Breite für Motorradkennzeichen gilt seit April 2011. Zuvor durften die Schilder höchstens 200 mm breit sein. Die maximale Kennzeichenhöhe von 200 mm ist gleichgeblieben.
Eine Schildergröße für Traktoren und Leichtkrafträder
Traktoren und Leichtkrafträder tragen die gleichen zweizeiligen Kennzeichenschilder mit einer Breite von 255 mm. Während Traktoren zwei Kennzeichenschilder benötigen, trägt das Leichtkraftrad, wie das Motorrad, nur ein Nummernschild an der Rückseite.