Oldtimer-Kennzeichen
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Zwei Arten von Oldtimer-Kennzeichen
In Deutschland gibt es zwei Arten von Oldtimer-Kennzeichen: Am weitesten verbreitet ist das H-Kennzeichen. Darüber hinaus gibt es noch das rote 07-Kennzeichen.
Vorteil eines Oldtimer-Kennzeichens
Der Vorteil der Oldtimerzulassung liegt in der Steuerersparnis bei der Kfz-Steuer. Unabhängig vom Wert oder Hubraum des Oldtimers liegt der pauschale Steuersatz bei einem Pkw oder Lkw bei 191 Euro und bei einem Motorrad bei 46 Euro.
Welches Auto bekommt ein H-Kennzeichen?
Damit einem Fahrzeug ein H-Kennzeichen zugeteilt werden kann, muss es mindestens 30 Jahre alt sein. Stichtag ist der Tag der Erstzulassung.
Damit Sie ein H-Kennzeichen erhalten, benötigen Sie zudem ein Gutachten einer anerkannten Prüfstelle (z. B. DEKRA oder TÜV). Aus dem Gutachten muss hervorgehen, dass sich das Fahrzeug weitgehend im Ursprungszustand befindet.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, wird auf Antrag ein H-Kennzeichen ausgestellt. Das entsprechende Nummernschild ist rechts mit einem "H" versehen. Das Fahrzeug unterliegt keinen Nutzungsbeschränkungen.
Das rote 07-Kennzeichen
Das rote 07-Kennzeichen beginnt mit der Ziffernkombination 07 und wird als so genanntes Wechselkennzeichen ausgegeben, sodass Sie es für mehrere Fahrzeuge verwenden können. Mit diesem Kennzeichen ist es jedoch nur möglich, an Probe- und Werkstattfahrten sowie an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen. Außerdem müssen Sie Ihre persönliche Eignung nachweisen.
So beantragen Sie ein Oldtimer-Kennzeichen
Für ein H-Kennzeichen müssen Sie der Zulassungsstelle folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis / Reisepass
- Im Vertretungsfalle:
- schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
- Einverständniserklärung des Halters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Kennzeichenschilder (bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
- Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- SEPA-Mandat des Fahrzeughalters/Kontoinhabers
- wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist, zusätzlich:
- alter Fahrzeugbrief
- Vollgutachten nach § 21 StVZO
- Gutachten nach § 21 c StVZ
- (Oldtimer-Gutachten)
Für das rote 07-Kennzeichen zusätzlich:
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zuständig: Einwohnermeldeamt)
- aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
- bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II: Ursprungszeugnis
- Abmeldebescheinigung
- Nachweis des Eigentums
- Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung) bei mehreren Fahrzeugen