Oldtimer-Saisonkennzeichen

Wer einen Oldtimer besitzt, konnte bislang entweder ein Saisonkennzeichen oder ein H-Kennzeichen beantragen. Beide Kennzeichen erfreuen sich durch ihre Vorzüge im Vergleich zum Standardkennzeichen großer Beliebtheit.

Doch eine Kombination von einem historischen und einem Saisonkennzeichen war bislang nicht möglich. Das hat sich jedoch seit Oktober 2017 geändert. Nach einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat der Bundesrat zugestimmt, dass Saisonkennzeichen für Oldtimer beantragt werden können.

Zulassung mit Saison- und H-Kennzeichen

Laut Verband der Automobilindustrie waren im Jahr 2015 rund 500.000 Oldtimer zugelassen. Waschechte Oldtimer Liebhaber holen ihr Schmuckstück meist nur raus auf die Straßen, wenn es draußen warm ist. In der kalten Jahreszeit verharren die Fahrzeuge meist unbenutzt in der Garage.

Um nicht unnötig Steuern und Versicherungsgebühren für ein Fahrzeug zahlen zu müssen, welches einige Monate nicht in Betrieb ist, gibt es mit dem Saison- und H-Kennzeichen nun eine Lösung.

Vorzüge von Oldtimer- und Saisonkennzeichen vereinen

Für viele Oldtimerfahrer war das Saisonkennzeichen eine gute Alternative zum klassischen Nummernschild. Das Saisonkennzeichen gilt nur für einen gewissen Zeitraum im Jahr. Somit muss die Steuer nicht für das ganze Jahr bezahlt werden.

Die Berechnung der Kfz-Steuer entspricht jedoch jener für normale PKW. Für Oldtimer mit einem großen Hubraum und einer geringen Schadstoffklasse kann sie daher hoch ausfallen.

Das Oldtimerkennzeichen ist hingegen aufgrund seiner Steuervergünstigung begehrt. Ein zusätzlicher Hingucker ist das „H“ am Ende der Kennzeichenkombination. Die jährliche Kfz-Steuer für PKW beträgt pauschal 191 Euro, für Motorräder fallen 46 Euro an. Zudem haben Oldtimer-Besitzer mit H-Kennzeichen das Privileg, in alle Umweltzonen in Deutschland fahren zu dürfen.

Eine H-Zulassung mit Saisonkennzeichen ist für viele Halter von Oldtimern daher eine perfekte Kombination, um noch mehr Steuern und zusätzlich Zeit zu sparen. Die Kombination von H- und Saison-Kennzeichen lässt den Pauschalpreis für die Kfz-Steuer je nach Geltungszeitraum nochmal attraktiver wirken.

Voraussetzung für die Zulassung mit H-Saisonkennzeichen

Für das Oldtimer-Saisonkennzeichen gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Zuteilung des H-Kennzeichens. Ein Fahrzeug wird als Oldtimer anerkannt, wenn das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (ab Tag der Erstzulassung) und sich nahezu im Originalzustand befindet. Der Ursprungszustand wird anhand eines Gutachtens einer anerkannten Prüfstelle (TÜV, Dekra) nachgewiesen.