Saisonkennzeichen

Seit 1997 existiert in Deutschland das sogenannte Saisonkennzeichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen möchten, müssen Sie mit dem Saisonschild nicht zwei Mal pro Jahr zur Kfz-Zulassungsstelle gehen, um das Fahrzeug vorübergehend stillzulegen oder neu anzumelden – Sie sparen Zeit und Kosten. Alles, was Sie sonst noch über Saisonkennzeichen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Geltungszeitraum für Saisonkennzeichen

Für das Saisonkennzeichen gelten sämtliche Vorschriften wie für das normale Kfz-Kennzeichen auch. Der einzige Unterschied liegt im beschränkten Geltungszeitraum.

Die Gültigkeit eines Saisonkennzeichens ist auf einen expliziten Zeitraum beschränkt. Dieser muss zwischen zwei und elf Monaten betragen. Er ist nicht erweiterbar. Falls Sie als Fahrzeughalter Ihr Kfz also länger nutzen möchten, als dies der Geltungszeitraum erlaubt, ist hierfür eine förmliche Änderung des Betriebszeitraums erforderlich.

Saisonkennzeichen haben häufig den Endmonat Oktober. Somit muss das Fahrzeug in diesem Fall ab 1. November stehen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Darüber hinaus ist kein Versicherungsschutz mehr gewährleistet. Das Abstellen darf ausschließlich auf Privatgrund erfolgen.

Wie sieht ein Saisonkennzeichen aus?

Cabrio – Saisonkennzeichen am Auto

Das Saisonkennzeichen weist neben den Inhalten eines herkömmlichen EU-Kennzeichens Angaben zum Zulassungszeitraum auf. Dieser ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angeordnet. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns an. Die Zahl unterhalb des Strichs gibt das Ende des Zulassungszeitraums wieder. Zusätzlich wird der beschränkte Betriebszeitraum auch in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Die meisten Kfz-Zulassungsstellen erheben für ein Saisonkennzeichen Kosten in Höhe von 27,10 Euro. Der Gebührensatz ist jedoch nicht bundesweit einheitlich, sodass einzelne Kfz-Zulassungsstellen hiervon abweichen können. Die Kosten für die Saison-Nummernschilder liegen etwa bei 25 bis 40 Euro.

Vorteile bei Versicherungen

Saisonkennzeichen werden bei Versicherungen gesondert behandelt. Durch die geringere Zulassungsdauer lassen sich in der Regel bessere Konditionen erzielen. Des Weiteren sollten vor Vertragsabschluss die übrigen Rabattmerkmale wie Garage, Allein- oder Wenig-Fahrer geklärt werden, was zum Erreichen einer preiswerteren Prämie führen kann.

Saisonkennzeichen beantragen

Das Saisonkennzeichen können Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle entweder selbst oder über einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter beantragen. Gegebenenfalls müssen Sie für den Antrag ein Formular ausfüllen. Je nach Kfz-Zulassungsstelle ist dieses bereits online als Download verfügbar, sodass Sie den Antrag schon zu Hause vorbereiten oder sogar direkt online durchführen können. Besuchen Sie hierfür am besten den Webauftritt Ihrer Zulassungsbehörde.

Erforderliche Antragsunterlagen für ein Saisonkennzeichen:

  • gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • bei Unternehmen
    • wenn natürliche Person: Gewerbeanmeldung
    • wenn juristische Person: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
    • wenn Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag plus schriftliche Vollmacht der laut Vertrag zeichnungsberechtigten Personen
  • bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Vollmacht und Personalausweis aller Erziehungsberechtigten
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) inklusive Angabe des Saisonzeitraums
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Bescheinigung über die Abmeldung/Stilllegung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung zur gültigen Hauptuntersuchung. War die Hauptuntersuchung im Ruhezeitraum fällig, muss sie im ersten Monat des Betriebszeitraums nachgeholt werden.
  • Kennzeichenschilder (nicht, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
  • ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung

Ist ein Wunschkennzeichen als Saisonkennzeichen möglich?

Saisonkennzeichen werden auch als Wunschkennzeichen vergeben. In den meisten Landkreisen können Sie Ihr Saisonkennzeichen vorab online reservieren. Falls Ihre Zulassungsbehörde nicht hierzu gehört, nehmen Sie am besten telefonischen Kontakt auf oder begeben Sie sich persönlich zur Kfz-Zulassungsstelle, um Ihr gewünschtes Saisonkennzeichen zu erhalten. Selbstverständlich können Sie auch einen Reservierungsservice beauftragen, der ihnen direkt auch Ihre Nummernschilder zusendet.

Was passiert, wenn man den Saisonzeitraum ändern möchte?

Die Änderung des Saisonzeitraumes durch den Halter erfordert eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Kennzeichenschilder für das Fahrzeug. Sie müssen erneut bei der Kfz-Zulassungsstelle vorstellig werden.

Darf man mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen trotzdem fahren?

Fahrten mit abgelaufenen Kennzeichen sind verboten. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Auch Probe- oder Überführungsfahrten sind außerhalb des Zulassungszeitraums nicht erlaubt und es wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig, wenn Sie dagegen verstoßen. Kommt es bei einer Fahrt mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, braucht die Versicherung nicht zu bezahlen. Sie haften dann mit Ihrem gesamten Vermögen. Dabei genügt es, dass nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern ein anderer das Fahrzeug fährt.

Was ist mit Parken oder kurzen Fahrten in die Werkstatt oder zum TÜV?

Auch das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer dennoch dort parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Stehen außerhalb des Zulassungszeitraums Fahrten zur Werkstatt oder die TÜV-Untersuchung an, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.

Ein Saisonkennzeichen ist insgesamt nicht immer die preiswerteste Lösung. Müssen Sie beispielsweise für die zulassungsfreie Zeit einen teuren Stellplatz anmieten, ist die Kosteneinsparung bei Steuern, Versicherung und Verwaltungsgebühren schnell aufgezehrt.