Namensänderung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Inhalt
Viele Menschen nehmen irgendwann in Ihrem Leben einen neuen Namen an, u.a. durch eine Eheschließung oder aufgrund eines Doktortitels. Doch viele wissen nicht, in welchen Dokumenten sie überall ihren Namen ändern lassen müssen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, ob eine Namensänderung in Ihrem Führerschein und in den Zulassungsbescheinigungen Ihres Fahrzeugs vorgenommen werden muss und welche Dokumente Sie dafür benötigen.
Name im Führerschein ändern
Die Namensänderung im Führerschein wird nur auf Wunsch vorgenommen und ist nicht verpflichtend, da der Führerschein nicht als Identitätsnachweis gilt. Egal ob Sie heiraten, sich scheiden lassen oder aus sonstigen Gründen Ihren Namen ändern – er muss auf dem Führerschein nicht angepasst werden. Dennoch erspart Ihnen die Änderung Ihres Namens mögliche Schwierigkeiten z.B. im Ausland.
Wünschen Sie trotzdem die Eintragung Ihres neuen Namens im Führerschein, muss zunächst Ihr Personalausweis mit den aktuellen Daten versehen sein, damit Sie sich bei der Behörde ausweisen können. Als Alternative lässt sich die Namensänderung auch in Form einer Urkunde (z.B. Heiratsurkunde) belegen. Außerdem benötigen Sie für die Namensänderung Ihren aktuellen Führerschein und ein biometrisches Lichtbild.
Haben Sie noch den alten grau- oder rosafarbenen Papier-Führerschein und wurde dieser in einem anderen Zulassungsbezirk ausgestellt, benötigt die Führerscheinstelle in Ihrem neuen Wohnort die Karteikartenabschrift (Abschrift der Führerscheindaten) von der Behörde, die den Führerschein erstellt hat. Im Zuge der Namensänderung wird Ihr alter Führerschein direkt gegen einen EU-Kartenführerschein umgetauscht.
Eine persönliche Vorsprache für die Namensänderung ist erforderlich, da Ihre Unterschrift für den Antragsvordruck und die Identitätsprüfung benötigt wird. Abgeholt werden kann Ihr Führerschein dann auch von einer schriftlich bevollmächtigten Person, die sich ausweisen muss.
Beachten Sie: In einigen Städten müssen Sie vorab online einen Termin für die Beantragung der Namensänderung vereinbaren.
Die Höhe der Bearbeitungsgebühr für die Namensänderung ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In der Regal beträgt sie zwischen 20 und 40 Euro. Wollen Sie sich den Führerschein nach Hause schicken lassen, müssen Sie zusätzlich den Versand von etwa 5 Euro zahlen. Ihr neuer EU-Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Eine Expresslieferung ist je nach Bezirk durch einen Kostenaufschlag möglich.
Bis zum Eingang des neuen Führerscheines, können Sie eine vorläufige Fahrberechtigung, ebenfalls gegen eine Gebühr beantragen. Sie können entweder bar oder mit EC-Karte zahlen. Haben Sie bereits den EU-Führerschein, beträgt die Bearbeitungsdauer eines neuen Führerscheins mit geändertem Namen üblicherweise drei bis sechs Wochen. Beim alten Führerschein dauert die Namensänderung etwas länger.
Benötigte Unterlagen für die Namensänderung im Führerschein
- Personalausweis mit geändertem Namen
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto
- ggf. Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung
- ggf. Karteikartenabschrift
Namensänderung in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 & 2
Die Führerschein Namensänderung ist zwar jedem selbst überlassen, bei den übrigen Fahrzeugpapieren – der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) – ist sie hingegen verpflichtend. Die Aktualisierung von Fahrzeugschein und Kfz-Brief erfolgt in der Kfz-Zulassungsstelle.
Bevor Sie die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen können, müssen Sie zunächst die Daten auf Ihrem Personalausweis aktualisieren lassen. Die Namensänderung muss entweder durch den Fahrzeughalter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Falls Sie noch die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief) besitzen, erhalten Sie infolge der Namensänderung die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Die Beantragung einer Namensänderung kostet um die 12 Euro. Bei einem Wechsel von den alten auf neue Fahrzeugpapiere, zahlen Sie um die 20 Euro.
Benötigte Unterlagen für die Namensänderung im Fahrzeugschein und Kfz-Brief
Die Kfz-Zulassungsstelle benötigt folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Personalausweis mit geändertem Namen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- ggf. Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung
- ggf. schriftliche Vollmacht & Personalausweis des Bevollmächtigten
- Unternehmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister