Anhänger-Zulassung
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Ein Anhänger muss genehmigt und bei der Kfz-Zulassungsstelle mit einem Kennzeichen zugelassen werden. Beachten Sie außerdem, dass Anhänger einer Hauptuntersuchungspflicht unterliegen. Für Gespanne ist in Deutschland grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben. Seit einigen Jahren ist es jedoch möglich, ein Kfz mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h führen zu dürfen.
Hinweise zum Zugfahrzeug
Im Gegensatz zu früheren Regelungen muss der Anhänger nicht mehr zusammen mit einem bestimmten Zugfahrzeug genehmigt werden. Eine feste Zugkombination ist also entfallen. Der Anhänger kann mit jedem Pkw gezogen werden, der die Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung des Zugfahrzeugs mit einer Tempo-100-Plakette nicht mehr relevant. Der Anhänger muss jedoch weiterhin mit der amtlichen Plakette versehen werden.
Die grundsätzlich vorgeschriebenen Massenverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug sehen wie folgt aus:
- Zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der zulässigen Masse des Zugfahrzeugs sein.
- Zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Anhängelast gemäß Zulassungsbescheinigung sein.
Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers?
Es gibt verschiedene Berechnungsformeln für die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, die von seiner technischen Ausstattung abhängen:
- Anhänger ohne Bremse: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3
- Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3
- Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1
- Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,8
Eine höhere Gesamtmasse ist möglich, wenn der Anhänger bestimmte Kupplungs- und Stabilisierungseinrichtungen hat. Details hierzu erfragen Sie am besten bei fachkundigen Stellen (z. B. TÜV).
Anhänger-Zulassung auf 100 km/h – welche Voraussetzungen gelten?
Neuere Anhänger erfüllen in der Regel alle Werte und Vorschriften, die für den Erhalt einer Tempo-100-Plakette erforderlich sind. Das für den Anhänger gültige Tempolimit wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vermerkt. Liegt eine Herstellerbescheinigung vor, in der die Tempo-100-Eignung des Anhängers bestätigt wird, können Sie den Anhänger in der Kfz-Zulassungsstelle direkt zulassen.
Liegt die Herstellerbescheinigung nicht vor oder stimmen die einzuhaltenden Daten nicht überein, muss eine Abnahme des Anhängers durch eine Prüfstelle (beispielsweise TÜV oder Dekra) oder einen amtlichen Sachverständigen erfolgen. Nach erfolgreicher Abnahme des Anhängers wird eine Bescheinigung erstellt, die bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden kann. Diese nimmt die zusätzlichen Eintragungen im Fahrzeugschein auf Basis der Bescheinigung
Weitere Voraussetzungen für Tempo 100 mit Anhängern:
- Das Zugfahrzeug muss ABS haben.
- Die zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3,5 Tonnen.
- Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
- Die Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten.
- Die Bereifung des Anhängers muss einem Geschwindigkeitsindex L von mindestens 120 km/h genügen.
- Eine amtlich gesiegelte Plakette (Aufschrift „100“) muss sichtbar hinten angebracht sein.
Benötigte Unterlagen für die Anhänger-Zulassung für Tempo 100
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) des Anhängers
- Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation
- Versicherungsdoppelkarte oder Versicherungscode
- Anhängerkennzeichen