i-Kfz: Digitale Zulassung und Abmeldung

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Mittlerweile werden Vorgänge auch bei den Kfz-Zulassungsbehörden internetbasiert abgewickelt und als „i-Kfz“ benannt. Die Umsetzung erfolgte dabei in mehreren Stufen.

  • Stufe 1: Online-Abmeldung (seit 2015 in Kraft)
  • Stufe 2: Online-Wiederzulassung (seit 1.10.2017 in Kraft)
  • Stufe 3: Online-Neuzulassung (seit 1.10.2019 in Kraft)

Damit die internetbasierten Prozesse funktionieren, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Artikel erklärt Ihnen im Detail, worauf Sie insgesamt achten müssen und wie es mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung weitergeht.

Stufe 1: die digitale Kfz-Abmeldung (seit 1. Januar 2015)

Die Abmeldung eines Kfz über das Internet gilt als 1. Stufe von i-Kfz. So funktioniert die digitale Abmeldung nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 entweder neu oder wieder zugelassen wurden. Seit diesem Stichtag werden Kennzeichenplaketten und Zulassungsbescheinigungen ausgegeben, die jeweils einen verdeckten Sicherheitscode enthalten.

Des weiteren ist ein Personalausweis mit Chip und ein Kartenlesegerät bzw. ein Smartphone mit NFC-Funktion sowie eine gültige Ausweis-App vonnöten.

In acht Schritten zur erfolgreichen Online-Abmeldung

  1. Rubbeln Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I frei.
  2. Entfernen Sie die Abdeckung auf der Kennzeichenplakette (Sicherheitscode freilegen). Sobald der Sicherheitscode offen erkennbar ist, ist das Kennzeichen ungültig. Sie dürfen es nicht mehr im Straßenverkehr nutzen.
  3. Schreiben Sie beide Codes händisch auf oder scannen Sie die QR-Codes mit Ihrem Smartphone.
  4. Rufen Sie die Website Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf. Mit Ihrem Personalausweis können Sie sich nun identifizieren.
  5. Geben Sie jetzt Ihre Kennzeichenkombination und die zwei Codes ein.
  6. Reservieren Sie bei Bedarf Ihre Kennzeichen, falls Sie diese später erneut zulassen wollen.
  7. Zahlen Sie elektronisch per Giropay/Kreditkarte oder nach Gebührenbescheid.
  8. Nach Absenden Ihrer Angaben wird Ihr Antrag direkt online geprüft und Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Außerbetriebsetzung. Bis zur Einführung der dritten i-Kfz-Stufe wurde der Bescheid mit der Post verschickt.

Stufe 2: die digitale Kfz-Wiederzulassung (seit 1. Oktober 2017)

Mit der Online-Wiederzulassung wurde am 1. Oktober 2017 die 2. Stufe der Digitalisierung vollzogen. Wie bei der digitalen Abmeldung gelten auch hier einige Voraussetzungen, damit Sie ein Kfz online wieder zulassen können:

  • Das Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2015 zugelassen und war zuletzt außer Betrieb gesetzt und abgemeldet.
  • Sie sind eine natürliche Person (kein Unternehmen).
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer liegt vor.
  • Sie besitzen einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion und eine geeignete Lesemöglichkeit (Lesegerät oder NFC-Handy).
  • Sie verfügen über den zuvor freigelegten Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I. Falls ein Halterwechsel vollzogen wurde, benötigen Sie außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode.
  • Der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls über die erfolgte Sicherheitsüberprüfung (SP) ist vorhanden.
  • Sie haben die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Bis zur Einführung der Stufe 3 war die Kfz-Wiederzulassung online nur möglich, wenn sich sowohl Kennzeichen als auch Halter nicht änderten. Diese Einschränkung ist inzwischen weggefallen, sodass auch die Wiederzulassung auf einen anderen Halter möglich ist.

❕Achtung: Für Krafträder und Anhänger mit Wechselkennzeichen sowie Kfz mit dem Nachweis „verschrottet“ ist eine Online-Wiederzulassung nicht möglich.

Die sechs Schritte zur digitalen Kfz-Wiederzulassung

  1. Rufen Sie die Website Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde auf und identifizieren Sie sich mit Ihrem Personalausweis.
  2. Geben Sie das Kfz-Kennzeichen ein, bei Bedarf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und bei Halterwechsel auch von Teil II. Als Nächstes ergänzen Sie das Datum der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsüberprüfung (SP), die eVB-Nummer der Kfz-Versicherung sowie die Bankdaten für das Lastschriftverfahren.
  3. Wählen Sie ein freies Kennzeichen oder geben Sie Ihr zuvor reserviertes und noch nicht abgelaufenes Kfz-Kennzeichen ein.
  4. Zahlen Sie die Gebühren zum Beispiel mit Kreditkarte oder via Giropay (kann je nach Behörde variieren). Schicken Sie dann den Antrag ab.
  5. Der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle prüft Ihre Angaben und erlässt anschließend einen Zulassungsbescheid. Er verschickt alle erforderlichen Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I (und ggf. Teil II) und die Plakettenträger mit der Post.
  6. Sobald Sie die Unterlagen erhalten haben, bringen Sie die neuen Plakettenträger auf dem Kennzeichen auf. Beachten Sie das im Bescheid angegebene Gültigkeitsdatum. Es kommt vor, dass die Plaketten erst nach dem Datum der Zustellung gültig werden.

Für die internetbasierte Kfz-Zulassung wurde das Verfahren über den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) vereinfacht. Das Verfahren funktioniert über einen automatischen Datenabgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR). Hier sind die Informationen zu Hauptuntersuchungen enthalten. Es kann jedoch vorkommen, dass die Daten der HU nicht vermerkt werden. Eine direkte Online-Anmeldung ist daher nicht immer möglich.

Die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) regelt diese Problematik mithilfe eines Expresscodes. Dieser steht auf dem Bericht der Hauptuntersuchung und wird als Nachweis akzeptiert.

Stufe 3: Abwicklung aller Zulassungsvorgänge (seit 1. Oktober 2019)

Neu hinzugekommen ist zum 1. Oktober 2019 die Möglichkeit, alle Geschäftsvorgänge online zu erledigen. Somit sind jetzt auch Neuzulassungen und Umschreibungen möglich und es sind Einschränkungen bei der Wiederzulassung weggefallen. Neu ist außerdem, dass die Fahrzeughersteller in Deutschland dazu verpflichtet sind, Datensätze zu den produzierten Fahrzeugen an eine Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes zu übermitteln. Diese Daten können im i-Kfz-Verfahren genutzt werden.

Die sieben Schritte zur digitalen Zulassung eines neuen Fahrzeugs

Für die Zulassung Ihres neuen, zuvor noch nicht zugelassenen Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (mit verdecktem Sicherheitscode), eine gültige eVB-Nummer und die Bankverbindung für den Einzug der Kfz-Steuer. Zudem müssen ein elektronisches Ausweisdokument und eine Lesemöglichkeit vorhanden sein. So gehen Sie bei der Neuzulassung vor:

  1. Rufen Sie das Onlineportal auf der Website Ihrer Zulassungsstelle auf.
  2. Weisen Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis aus.
  3. Legen Sie die Verdeckung des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II frei.
  4. Geben Sie die abgefragten Daten in die Maske ein (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, eVB-Nummer und Bankverbindung). Wählen Sie ein freies Kennzeichen oder geben Sie Ihr reserviertes Wunschkennzeichen an.
  5. Nach einer automatisierten Prüfung Ihrer Angaben bezahlen Sie die Gebühren über das E-Payment-System Ihrer Zulassungsstelle.
  6. Schicken Sie den Antrag ab. Nach einer Prüfung durch die zuständige Sachbearbeiterin erhalten Sie den Zulassungsbescheid mit den erforderlichen Unterlagen wie Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie den Plakettenträgern mit der Post.
  7. Bringen Sie jetzt die Plaketten auf Ihrem Kennzeichen an und schon können Sie losfahren. Beachten Sie die im Bescheid angegebene Wirksamkeit der Zulassung – vorher dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen.

Umschreibung eines Fahrzeugs bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme

Um Ihr Fahrzeug umschreiben zu können, muss dieses nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden und aktuell angemeldet sein. Zudem müssen Sie das bisherige Kennzeichen mitnehmen (beibehalten). Weiter benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes, die eVB-Nummer und den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Sie sind verpflichtet, sich über ein elektronisches Ausweisdokument auszuweisen.

Die Beantragung funktioniert analog zur Neuzulassung. Einziger Unterschied: Das Verfahren der Fahrzeugumschreibung ist vollautomatisiert. Ihre Angaben werden direkt in Echtzeit geprüft. Innerhalb von 30 Minuten können Sie den Zulassungsbescheid online abrufen, ausdrucken und damit Ihr Fahrzeug nutzen. In den folgenden Tagen erhalten Sie mit der Post noch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

Stufe 4: Erweiterung von i-Kfz auf juristische Personen (noch nicht umgesetzt)

Aktuell können nur Privatpersonen die elektronischen Zulassungsvorgänge nutzen. Künftig wird es eine Stufe 4 geben, mit der sich das Verfahren auf juristische Personen, also etwa Unternehmen, ausweiten lässt. Aktuell gibt es hierfür aber noch keinen offiziellen Planungshorizont. Insbesondere stehen die Entwickler vor der Herausforderung der Identifizierung von Unternehmen. Zudem ist es wichtig, den korrekten Umgang mit Vollmachten und Vertretungsbefugnissen sicherzustellen.

Kosten des i-Kfz-Verfahrens

Die Kosten für Zulassungsvorgänge im Internet sind bundeseinheitlich geregelt:

  • Außerbetriebsetzung: 5,70 Euro
  • Neuzulassung: 27,90 Euro
  • Umschreibung in anderen Zulassungsbezirk: 28,20 Euro
  • ggf. zusätzliche Gebühr für postalische Übersendung von Zulassungsunterlagen: 10,20 Euro

Die Kosten sind in vielen Fällen geringfügig höher als bei den Zulassungsvorgängen vor Ort. Allerdings entfallen dafür Wartezeiten und Wege.

Vor- und Nachteile des i-Kfz-Verfahrens

Vorteile
Gang zur Zulassungsstelle fällt weg bequeme Durchführung von zu Hause aus Entlastung der Bürger und der Verwaltung Einsparung von Zeit und Wegen Nutzung unabhängig von Öffnungszeiten 24/7 möglich keine Wartezeiten vor Ort einige Vorgänge sind vollautomatisiert und ermöglichen „sofortiges Losfahren“ keine Terminvergabe nötig

Nachteile
technische Hürden (Personalausweis mit Chip, Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Handy) noch nicht von allen Kommunen umgesetzt teilweise gibt es Einschränkungen (z. B. Umschreibung nur bei Kennzeichenmitnahme)

Fazit zu i-Kfz

Anfänglich waren die i-Kfz-Zulassungsvorgänge in ihrem Umfang derart stark eingeschränkt, dass das System in der Praxis kaum einen nennenswerten Nutzen brachte. Inzwischen sind jedoch viele Einschränkungen entfallen und zusätzliche Geschäftsvorgänge hinzugekommen.

Geblieben sind die technischen Anforderungen. Um sich elektronisch auszuweisen, benötigen die Bürger einen Online-Ausweis sowie eine geeignete Lesefunktion. Doch auch hier sind die Barrieren gesunken. 2021 hatten bereits mehr als 62 Millionen Deutsche einen Personalausweis mit E-Chip – somit können drei von vier Bürgern an dem Verfahren teilnehmen. Auch ein Kartenlesegerät muss nicht mehr zwingend angeschafft werden: Inzwischen reicht ein NFC-fähiges Handy mit der AusweisApp2. Neben Android und iOS ist die App auch für andere Plattformen verfügbar.

Sicher hat das i-Kfz-Verfahren noch einen langen Weg vor sich, bis es sich vollständig durchsetzt. Auch weil es noch nicht alle Kommunen gleichermaßen umgesetzt haben und es noch nicht für Unternehmen verfügbar ist, die einen großen Teil der Zulassungsvorgänge durchführen. Doch der Fortschritt des Großprojekts kann sich inzwischen sehen lassen – auch weil die Pandemie dem Digitalisierungsvorhaben einen großen Schub verliehen hat. Die Nutzbarkeit dieser Onlinedienste ohne jegliche Einschränkungen ist noch Zukunftsmusik. Aber es scheint sich zu lohnen, darauf zu warten.