Oldtimer-Zulassung

Welche Fahrzeuge gelten als Oldtimer?

Oldtimer
Mit H-Kennzeichen zugelassener Oldtimer

Seit 2007 werden nur jene Fahrzeuge als Oldtimer zugelassen, die vor mehr als 30 Jahren das erste Mal eine Zulassung für den Straßenverkehr erhalten haben. Vor dieser Neuregelung konnten noch Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre waren, als Youngtimer zugelassen werden. Diese Möglichkeit ist seit 2007 entfallen. Youngtimer, die vorher zugelassen wurden, behalten diesen Status jedoch weiterhin.

Oldtimer mit einem H-Kennzeichen oder einem 07-Kennzeichen zulassen?

Als Fahrzeughalter eines Oldtimers können Sie zwischen zwei Kennzeichen wählen: dem H-Kennzeichen und dem roten 07-Kennzeichen. Die Oldtimer-Zulassung findet in der Regel durch das H-Kennzeichen statt, das den Oldtimer als historisches Fahrzeug kennzeichnet. Sollen jedoch mehrere Fahrzeuge als Oldtimer angemeldet werden, ist unter Umständen das 07-Kennzeichen vorzuziehen.

Von der günstigen Kfz-Steuer von 191 Euro pro Jahr für ein Kfz und 46 Euro pro Jahr für Motorräder profitieren Sie bei beiden Kennzeichen. Weiterhin dürfen Sie mit dem H-Kennzeichen und dem roten 07-Kennzeichen auch ohne Feinstaubplakette die Umweltzonen befahren.

Das H-Kennzeichen ist, im Gegensatz zu dem 07-Kennzeichen, kaum an Auflagen gebunden. Das Fahrzeug muss jedoch vorwiegend zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ eingesetzt werden, zudem ist eine gewerbliche Vermietung nicht erlaubt.

Für das 07-Kennzeichen gibt es eine Reihe von Vorschriften, die Sie einhalten müssen. Dieses begehrte Kennzeichen darf nur für bestimmte Fahrten mit einem Oldtimer verwendet werden. Hierzu zählen unter anderem Fahrten zu Oldtimertreffen und -veranstaltungen.

Vorteilhaft ist, dass bis zu 10 Fahrzeuge mit dem roten 07-Kennzeichen beschildert werden können. Selbstverständlich darf aber immer nur ein Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Außerdem können Sie bei der Oldtimer-Zulassung bis zu vier Schildersätze in unterschiedlichen Größen erhalten.

Darüber hinaus stellt Ihnen die Zulassungsstelle für jedes der angemeldeten Fahrzeuge ein gesondertes Fahrzeugscheinheft aus. Zusätzlich müssen für Fahrzeuge mit dem 07-Kennzeichen in manchen Bundesländern Nachweise über Einzelfahrten geführt werden.

Das Oldtimer-Gutachten

Für die Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle muss unter anderem ein Oldtimer-Gutachten vorliegen. Das Gutachten wird von einem anerkannten Sachverständigen angefertigt, in dem bescheinigt wird, dass sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befindet. Ein fremder Motor oder umfangreiche Umbauten können Hinderungsgründe sein. Ohne das Gutachten ist die Zulassung des Kfz als Oldtimer unmöglich.

Benötigte Antragsunterlagen für ein H-Kennzeichen

Die Beantragung des H-Kennzeichens ist mit folgenden Papieren möglich:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (7-stellig)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief)
  • Oldtimer-Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung
  • SEPA-Mandat des Fahrzeughalters/Kontoinhabers

Benötigte Antragsunterlagen für ein 07-Kennzeichen

Die Auflagen für die Erteilung eines 07er-Kennzeichens sind deutlich höher. Dafür verlangen die Kfz-Zulassungsstellen zusätzlich zu den oberhalb genannten die folgenden Papiere:

  • polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
  • Führungszeugnis nach Belegart „0“ Null des Bundeszentralregisters in Bonn (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
  • formloser schriftlicher Antrag
  • Einladungen zu Oldtimertreffen oder Nachweise über die Teilnahme an Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (beispielsweise durch Clubbescheinigungen, Teilnahmebescheinigungen) – falls vorhanden
  • Abmeldebescheinigung
  • bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung mit Fahrzeugdaten (Fahrzeugart, Ident-Nr., Erstzulassung)

Schriftlicher Antrag für das rote 07-Kennzeichen

Da die Ausstellung eines 07er-Kennzeichens strengen Auflagen unterliegt, muss die Zuverlässigkeit des Antragstellers sichergestellt werden. Neben dem Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem polizeilichen Führungszeugnis fordern die Kfz-Zulassungsstellen zusätzlich einen schriftlichen Antrag. In diesem muss angeführt sein, dass dem Antragsteller sowohl die Funktion als auch alle Auflagen des 07-Kennzeichens bekannt sind und eingehalten werden.

Außerdem muss der Stellplatz, der für die Oldtimer vorgesehen ist, angegeben sein. Achtung: Der Abstellplatz muss sich auf einem Privatgelände befinden!

Mit dem 07-Kennzeichen ins Ausland

Die Fahrt ins Ausland ist mit einem 07er-Kennzeichen nicht ratsam, da es zu Problemen mit der Anerkennung kommen kann. Planen Sie trotzdem eine Auslandsreise, sollten Sie auf jeden Fall einen Nachweis über die Einladung zu der Oldtimerveranstaltung mitführen. Nur mit einer Kopie bzw. einem Nachweis der Einladung zu einer derartigen Veranstaltung wird das 07-Kennzeichen von den ausländischen Behörden unter Umständen akzeptiert.

Kann ich die alten Zulassungspapiere behalten?

Sie erhalten bei der Oldtimer-Zulassung seit 2005 neue Zulassungspapiere, d. h. der alte Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden durch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ersetzt. Die alten Papiere werden eingezogen und in der Regel vernichtet.

Für einen Oldtimerbesitzer kann es jedoch von Interesse sein, die alten Papiere aufgrund des historischen Wertes weiterhin zu behalten. Klären Sie im Vorfeld mit dem Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle ab, ob Sie die entwerteten Fahrzeugpapiere zurückerhalten können.