Saisonzulassung
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Für Fahrzeughalter, die ihr Auto, Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil nicht das ganze Jahr über fahren, besteht die Möglichkeit der Saisonzulassung. In der Regel bietet diese einen Kostenvorteil, da sowohl die Kfz-Steuer als auch die Kfz-Versicherung für den abgemeldeten Zeitraum entfallen.
Trotzdem ist eine Saisonzulassung nicht immer die günstigere Variante. Das Fahrzeug darf im Abmeldezeitraum nicht auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stehen. Daher müssen Sie unter Umständen einen teuren Stellplatz anmieten. Was im Bezug auf den Zulassungszeitraum zu beachten ist und wie Sie das Saisonkennzeichen richtig beantragen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Zulassung mit Saisonkennzeichen
Fahrzeuge mit Saisonzulassung tragen ein Saisonkennzeichen. Diese Nummernschilder unterscheiden sich von normalen Kfz-Kennzeichen dadurch, dass am rechten Schildrand zusätzlich der Zulassungszeitraum eingeprägt ist. Die obere Zahl stellt dabei den Anfangsmonat, die untere den Endmonat dar.
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Dauer des Zulassungszeitraums
Der Zulassungszeitraum kann vom Fahrzeughalter beliebig festgelegt werden, muss aber mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate betragen. Dabei wird immer der komplette Monat berechnet, d.h. die Saisonzulassung beginnt immer am Monatsanfang und endet am Monatsende. Eine Stückelung des Zeitraums, z.B. eine Saisonzulassung von April bis Juni und September bis Oktober, ist nicht möglich.
Sobald Sie den Saisonzeitraum einmal festgelegt haben, ist er unbefristet gültig. Das bedeutet, dass für den Fahrzeughalter der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle am Anfang und am Ende der Saison entfällt. Solange Sie den Zulassungszeitraum nicht ändern, wird das Fahrzeug automatisch von der Kfz-Zulassungsstelle an- und abgemeldet. Sowohl die Kfz-Steuer als auch die Kfz-Versicherung werden nur für den Zulassungszeitraum berechnet.
Wie kann ich den Zulassungszeitraum ändern?
Möchten Sie als Fahrzeughalter den Zulassungszeitraum ändern, muss dies in Form eines Antrags bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Bei einer Änderung der Saisonzulassung benötigen Sie auch neue Saisonkennzeichen, da der neue Zulassungszeitraum auf die Schilder geprägt wird. Zusätzlich müssen Sie bei der Versicherung eine neue Versicherungsnummer beantragen, da sich der Versicherungszeitraum ändert.
Was muss ich außerhalb des Zulassungszeitraums beachten?
Das Fahrzeug ist außerhalb des Zulassungszeitraums abgemeldet und darf in dieser Zeit nicht gefahren werden. Das Fahrverbot gilt für Fahrten jeglicher Art, d.h. sowohl Probe- und Überführungsfahrten als auch Fahrten zu Werkstätten. Wird das Fahrverbot missachtet, drohen dem Fahrzeughalter hohe Bußgeldstrafen und Punkte in Flensburg.
Darüber hinaus darf das Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt bzw. geparkt werden. Das Fahrzeug muss auf privatem Boden abgestellt sein, da es außerhalb der Zulassungsperiode weder zugelassen noch versichert ist.
Benötigte Antragsunterlagen für eine Saisonzulassung
Folgende Unterlagen werden von der Kfz-Zulassungsstelle für eine Saisonzulassung benötigt:
- gültiger Personalausweis/ Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit genauer Angabe des Versicherungszeitraums
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug zugelassen ist)
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug