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Wunschkennzeichen in Bühl reservieren

Kennzeichen-Kürzel: BH, RA | Zulassungsbezirk: Landkreis Rastatt | Bundesland: Baden-Württemberg

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Landkreis Rastatt
Direkt in Bühl reservieren und BH oder RA-Kennzeichen prägen lassen
Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Bühl
Infos zum Wunschkennzeichen Bühl

Bühl zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Rastatt im Bundesland Baden-Württemberg.
In Bühl können BH oder RA Wunschkennzeichen für 90 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
BH, RA
Reservierungsdauer
90 Tage
Zulassungsbezirk
Landkreis Rastatt
Bundesland
Baden-Württemberg

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Landkreis Rastatt sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel BH erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. BH-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. BH-AB 1234)

Im Zulassungsbezirk Landkreis Rastatt sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel RA erlaubt:

1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. RA-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. RA-AB 1234)

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel BH oder RA fallen in Bühl 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Bühl.

Die Zulassungsstelle Bühl reserviert ein BH oder RA Wunschkennzeichen für 90 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Bühl nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Bühl

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Bühl und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Bühl auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Bühl benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Bühl anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Bühl. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Bühl und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Bühl vereinbaren

Zulassungsbezirk Landkreis Rastatt

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