Wunschkennzeichen in Burg reservieren
Kennzeichen-Kürzel: BRG, GNT, JL | Zulassungsbezirk: Landkreis Jerichower Land | Bundesland: Sachsen-AnhaltIhre Wunschkombi:
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Infos zum Wunschkennzeichen Burg
Burg zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Jerichower Land im Bundesland Sachsen-Anhalt.
In Burg können BRG, GNT oder JL Wunschkennzeichen für 90 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Jerichower Land sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel BRG erlaubt:
1 Buchstabe + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. BRG-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. BRG-AB 123)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Jerichower Land sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GNT erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. GNT-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. GNT-AB 123)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Jerichower Land sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel JL erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. JL-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. JL-AB 1234)
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel BRG, GNT oder JL fallen in Burg 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Burg.
Die Zulassungsstelle Burg reserviert ein BRG, GNT oder JL Wunschkennzeichen für 90 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Burg nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Burg
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Burg und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Burg auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Burg benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Burg anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Burg. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Burg und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Burg vereinbaren