Wunschkennzeichen in Grevesmühlen reservieren
Kennzeichen-Kürzel: GDB, GVM, NWM, WIS | Zulassungsbezirk: Landkreis Nordwestmecklenburg | Bundesland: Mecklenburg-VorpommernIhre Wunschkombi:
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Infos zum Wunschkennzeichen Grevesmühlen
Grevesmühlen zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
In Grevesmühlen können GDB, GVM, NWM oder WIS Wunschkennzeichen für 30 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GDB erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GVM erlaubt:
1 Buchstaben + 2 oder 3 Ziffern (z.B. GVM-AB 1234)
2 Buchstaben + 2, 3 oder 4 Ziffern (z.B. GVM-AB 1234)
Die Zahlen 18 und 88 sowie die Buchstaben-Kombinationen BH, IS und SD werden nicht vergeben.
Im Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel NWM erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Nordwestmecklenburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel WIS erlaubt:
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GDB, GVM, NWM oder WIS fallen in Grevesmühlen 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Grevesmühlen.
Die Zulassungsstelle Grevesmühlen reserviert ein GDB, GVM, NWM oder WIS Wunschkennzeichen für 30 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Grevesmühlen nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Grevesmühlen
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Grevesmühlen und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Grevesmühlen auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Grevesmühlen benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Grevesmühlen anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Grevesmühlen. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Grevesmühlen und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Grevesmühlen vereinbaren