Wunschkennzeichen in Leinefelde-Worbis reservieren
Kennzeichen-Kürzel: EIC, HIG, WBS | Zulassungsbezirk: Landkreis Eichsfeld | Bundesland: ThüringenIhre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Infos zum Wunschkennzeichen Leinefelde-Worbis
Leinefelde-Worbis zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Eichsfeld im Bundesland Thüringen.
In Leinefelde-Worbis können EIC, HIG oder WBS Wunschkennzeichen für 14 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Eichsfeld sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel EIC erlaubt:
1 Buchstabe + 2 oder 3 Zahlen (z.B. EIC-A 123)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. EIC-AB 123)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Eichsfeld sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel HIG erlaubt:
1 Buchstabe + 2 oder 3 Zahlen (z.B. HIG-A 123)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. HIG-AB 123)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Eichsfeld sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel WBS erlaubt:
1 Buchstabe + 2 oder 3 Zahlen (z.B. WBS-A 123)
2 Buchstaben + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. WBS-AB 123)
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel EIC, HIG oder WBS fallen in Leinefelde-Worbis 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Leinefelde-Worbis.
Die Zulassungsstelle Leinefelde-Worbis reserviert ein EIC, HIG oder WBS Wunschkennzeichen für 14 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Leinefelde-Worbis nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Leinefelde-Worbis
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Leinefelde-Worbis und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Leinefelde-Worbis auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Leinefelde-Worbis benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Leinefelde-Worbis anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Leinefelde-Worbis. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Leinefelde-Worbis und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Leinefelde-Worbis vereinbaren