Wunschkennzeichen in Lutherstadt Wittenberg reservieren
Kennzeichen-Kürzel: GHC, JE, WB | Zulassungsbezirk: Landkreis Wittenberg | Bundesland: Sachsen-AnhaltIhre Wunschkombi:
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Infos zum Wunschkennzeichen Lutherstadt Wittenberg
Lutherstadt Wittenberg zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt.
In Lutherstadt Wittenberg können GHC, JE oder WB Wunschkennzeichen für 180 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Wittenberg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel GHC erlaubt:
1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (z.B. GHC-A-123)
2 Buchstabe + 1, 2 oder 3 Zahlen (z.B. GHC-AB-123)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Wittenberg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel JE erlaubt:
1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (z.B. JE-A 123)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. JE-AB 1234)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Wittenberg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel WB erlaubt:
1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (WB-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (WB-AB 123)
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GHC, JE oder WB fallen in Lutherstadt Wittenberg 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Lutherstadt Wittenberg.
Die Zulassungsstelle Lutherstadt Wittenberg reserviert ein GHC, JE oder WB Wunschkennzeichen für 180 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Lutherstadt Wittenberg nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Lutherstadt Wittenberg
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Lutherstadt Wittenberg und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Lutherstadt Wittenberg auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Lutherstadt Wittenberg benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Lutherstadt Wittenberg anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Lutherstadt Wittenberg. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Lutherstadt Wittenberg und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Lutherstadt Wittenberg vereinbaren