Wunschkennzeichen in Neustadt reservieren
Kennzeichen-Kürzel: NEA, SEF, UFF | Zulassungsbezirk: Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim | Bundesland: BayernIhre Wunschkombi:
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Infos zum Wunschkennzeichen Neustadt
Neustadt zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim im Bundesland Bayern.
In Neustadt können NEA, SEF oder UFF Wunschkennzeichen für 90 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel NEA erlaubt:
1 Buchstabe + 3 Zahlen (z.B. NEA-A 123)
2 Buchstaben + 2 und 3 Zahlen (z.B. NEA-AB 123)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel SEF erlaubt:
1 Buchstabe + 3 Zahlen (z.B. SEF-A 123)
2 Buchstaben + 2 Zahlen (z.B. SEF-AB 12)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel UFF erlaubt:
1 Buchstabe + 3 Zahlen (z.B. UFF-A 1234)
2 Buchstaben + 2 Zahlen (z.B. UFF-AB 12)
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel NEA, SEF oder UFF fallen in Neustadt 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Neustadt.
Die Zulassungsstelle Neustadt reserviert ein NEA, SEF oder UFF Wunschkennzeichen für 90 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Neustadt nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Neustadt
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Neustadt und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Neustadt auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Neustadt benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Neustadt anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Neustadt. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Neustadt und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Neustadt vereinbaren