Wunschkennzeichen in Ravensburg reservieren
Kennzeichen-Kürzel: RV, SLG, ÜB, WG | Zulassungsbezirk: Landkreis Ravensburg | Bundesland: Baden-WürttembergIhre Wunschkombi:
Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen
Infos zum Wunschkennzeichen Ravensburg
Ravensburg zählt zum Zulassungsbezirk Landkreis Ravensburg im Bundesland Baden-Württemberg.
In Ravensburg können RV, SLG, ÜB oder WG Wunschkennzeichen für 30 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ravensburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel RV erlaubt:
1 Buchstabe + 3 oder 4 Zahlen (z.B. RV-A 1234)
2 Buchstaben + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. RV-AB 1234)
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ravensburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel SLG erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ravensburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel ÜB erlaubt:
Im Zulassungsbezirk Landkreis Ravensburg sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel WG erlaubt:
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel RV, SLG, ÜB oder WG fallen in Ravensburg 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Ravensburg.
Die Zulassungsstelle Ravensburg reserviert ein RV, SLG, ÜB oder WG Wunschkennzeichen für 30 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Ravensburg nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Ravensburg
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Ravensburg und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Ravensburg auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Ravensburg benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Ravensburg anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Ravensburg. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Ravensburg und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Ravensburg vereinbaren