Wunschkennzeichen in Steinfurt reservieren
Kennzeichen-Kürzel: BF, ST, TE | Zulassungsbezirk: Kreis Steinfurt | Bundesland: Nordrhein-WestfalenIhre Wunschkombi:
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Infos zum Wunschkennzeichen Steinfurt
Steinfurt zählt zum Zulassungsbezirk Kreis Steinfurt im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
In Steinfurt können BF, ST oder TE Wunschkennzeichen für 90 Tage reserviert werden.
Häufige Fragen / FAQ
Im Zulassungsbezirk Kreis Steinfurt sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel BF erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. BF-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. BF-AB 1234)
Im Zulassungsbezirk Kreis Steinfurt sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel ST erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. ST-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. ST-AB 1234)
Im Zulassungsbezirk Kreis Steinfurt sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel TE erlaubt:
1 Buchstabe + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. TE-A 1234)
2 Buchstaben + 1, 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. TE-AB 1234)
Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel BF, ST oder TE fallen in Steinfurt 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Steinfurt.
Die Zulassungsstelle Steinfurt reserviert ein BF, ST oder TE Wunschkennzeichen für 90 Tage.
In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Steinfurt nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Steinfurt
Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.
Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Steinfurt und deutschlandweit unzulässig.
Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Steinfurt auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.
Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Steinfurt benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Steinfurt anmelden, ummelden, abmelden
Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Steinfurt. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Steinfurt und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Steinfurt vereinbaren