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Wunschkennzeichen in Stuttgart reservieren

Kennzeichen-Kürzel: S | Zulassungsbezirk: Stadt Stuttgart | Bundesland: Baden-Württemberg

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Offizielle Wunschkennzeichen-Reservierung für Stadt Stuttgart
Direkt in Stuttgart reservieren und S-Kennzeichen prägen lassen
Verkürzte Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Stuttgart
Infos zum Wunschkennzeichen Stuttgart

Stuttgart zählt zum Zulassungsbezirk Stadt Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg.
In Stuttgart können S Wunschkennzeichen für 180 Tage reserviert werden.

Kfz-Kennzeichen
S
Reservierungsdauer
180 Tage
Zulassungsbezirk
Stadt Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg

Häufige Fragen / FAQ

Im Zulassungsbezirk Stadt Stuttgart sind folgende Buchstaben- und Zahlenkombinationen nach dem Kürzel S erlaubt:

PKW und LKW:
1 Buchstabe + 4 Zahlen (z.B. S-A 1234) 
2 Buchstaben + 2, 3 oder 4 Zahlen (z.B. S-AB 1234) 

Motorräder:
1 Buchstabe + 3 Zahlen (z.B. S-A 123)
2 Buchstaben + 2 Zahlen (z.B. S-AB 12)

Leichtkrafträder:
1 Buchstabe + 4 Zahlen (z.B. S-A 1234)
2 Buchstaben + 2 und 3 Zahlen (z.B. S-AB 123)

Für ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel S fallen in Stuttgart 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro Amtsgebühren an. Die Beträge zahlen Sie erst mit der Kfz-Zulassung vor Ort an der Kfz-Zulassungsstelle Stuttgart.

Die Zulassungsstelle Stuttgart reserviert ein S Wunschkennzeichen für 180 Tage.

In der Regel ist eine Verlängerung der Reservierung in Stuttgart nur telefonisch möglich. Die Kontaktinfos finden Sie hier: Zulassungsstelle Stuttgart

Ein Kfz-Kennzeichen darf in Deutschland – inklusive Bezirkskürzel - maximal 8 Zeichen lang sein. Für bestimmte Schilderarten (Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, H-Kennzeichen) stehen maximal 7 Zeichen zur Verfügung. Zudem kann sich die Zeichenzahl je nach Fahrzeugtyp (Motorrad, Traktor…) weiter verringern.

Die Verwendung der nationalsozialistischen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SS und SA verstößt laut Fahrzeugzulassungsverordnung gegen die guten Sitten und ist daher in Stuttgart und deutschlandweit unzulässig.

Ja, ein persönlicher Behördengang ist unumgänglich. Sie können sich aber in Stuttgart auch vertreten lassen. Ihr Vertreter benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren und seinen Personalausweis im Original.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Unterlagen von der Kfz-Zulassungsstelle Stuttgart benötigt. Detaillierte Infos finden Sie hier: Kfz in Stuttgart anmelden, ummelden, abmelden

Ja, bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Kfz-Zulassung in Stuttgart. Die Kontaktinfos der Zulassungsstelle Stuttgart und - sofern vorhanden - einen Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier: Termin bei Zulassungsstelle Stuttgart vereinbaren

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