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Kfz-Zulassungsstelle Neuruppin - Termin online buchen

Straßenverkehrsamt Neuruppin | Zulassungsbezirk Landkreis Ostprignitz-Ruppin | Bundesland Brandenburg

Übersicht

Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten


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Landkreis Ostprignitz-Ruppin Fahrzeugzulassung place Created with Sketch. Heinrich-Rau-Str. 27-30, 16816 Neuruppin local_phone Created with Sketch. 03391 688-3631, -3635, -3642, -3600 03391 688-3632, -3602 mail Created with Sketch. kfz@opr.de
Öffnungszeiten Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Termin für Neuruppin buchen

Per Telefon

03391 688-3631, -3635, -3642, -3600 (Terminvereinbarung)
Achtung: Falls es eine Online-Terminbuchung gibt, ist eine telefonische Terminvereinbarung oft nicht möglich.

Hinweis
Falls Sie ein Wunschkennzeichen wünschen, reservieren Sie es bitte, bevor Sie einen Termin vereinbaren!
  • Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin! Wartezeiten von mehreren Wochen oder gar Monaten sind nicht ungewöhnlich.
  • Falls es eine Online-Terminvereinbarung gibt, nutzen Sie diese. Ansonsten telefonisch.
  • An vielen Zulassungsstellen ist eine Terminvereinbarung inzwischen Pflicht.
  • Falls Besuch ohne Termin: rechnen Sie mit mehreren Stunden Wartezeit und vermeiden Sie Brückentage, da weniger Personal vor Ort ist.
  • Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente Sie für Ihr Anliegen in Neuruppin vorlegen müssen. Im Zweifel lieber mehr mitnehmen als zu wenig. Und immer Originale statt Kopien. Bei Vollmachten etc. die Unterschrift nicht vergessen! Siehe auch den Abschnitt Kfz in Neuruppin zulassen, ummelden, abmelden
  • Nehmen Sie im Zweifel auch eine FFP2-Maske mit. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls im Straßenverkehrsamt Neuruppin zu Ihrem Termin eine Maskenpflicht besteht.
  • Falls Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie zuvor eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Von dieser erhalten Sie eine Versicherungsnummer (eVB-Nummer), die Sie bei der Zulassungsstelle Neuruppin angeben müssen. Nutzen Sie einen Kfz-Versicherungsvergleich, um eine günstige Versicherung zu finden.
  • Falls Sie ein KY, NP, OPR oder WK Wunschkennzeichen möchten, reservieren Sie es spätestens einige Tage vor dem Termin. Mit unserem Wunschkennzeichen-Service bekommen Sie zusätzlich die passenden Kennzeichenschilder für die Zulassung in Neuruppin zugesandt. Das spart Wartezeit in der Zulassungsstelle und den Gang zum örtlichen Schildermacher.

Wunschkennzeichen KY, NP, OPR oder WK reservieren

Prüfen und reservieren Sie live Ihr amtliches Neuruppiner Wunschkennzeichen. Bestellen Sie die passenden KY, NP, OPR oder WK-Schilder gleich mit und sparen Sie Wartezeit bei der Kfz-Zulassung in Neuruppin.

Ihre Wunschkombi:

Tipp: Verwenden Sie ein ? als Platzhalter für einzelne Zeichen

Kfz in Neuruppin zulassen, ummelden, abmelden

Benötigte Unterlagen in Neuruppin
Generell / Neuwagen aus Deutschland:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer) von der Kfz-Versicherung
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief)
Zusätzlich bei Neuwagen, aus EU importiert:
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) – ersatzweise eine Vollabnahme durch den TÜV
  • Eigentumsnachweis: Originalrechnung oder Kaufvertrag im Original, am besten beide Dokumente
Zusätzlich bei Neuwagen, aus Nicht-EU-Land importiert:
  • Die originalen Fahrzeugpapiere des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers oder Verkäufers, dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • Originalkaufvertrag oder Originalrechnung zum lückenlosen Eigentumsnachweis
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder technisches Vollgutachten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Falls der importierte Neuwagen zugelassen ist, müssen Sie die ausländischen Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorlegen bzw. abgeben
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen aus Deutschland:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (falls Kfz älter als 3 Jahre)
  • bisherige Kennzeichen
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen, aus EU importiert:
  • die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein technisches Gutachten von TÜV oder Dekra
  • den Kaufvertrag oder die Rechnung (Eigentumsnachweis)
  • die ausländischen Kennzeichen, falls der Wagen noch zugelassen ist
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen, aus Nicht-EU-Land importiert:
  • die originalen, ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag und Rechnung im Original (Eigentumsnachweis)
  • falls vorhanden EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument); ansonsten Vollgutachten von einer Prüfstelle
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
  • ausländische Kennzeichen, falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
Zusätzlich bei folgenden Sonderfällen:
  • Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Bevollmächtigten sowie des Halters
  • Zulassung durch Minderjährige: schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • Zulassung durch eine Firma: aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen; nicht älter als 1 Jahr) sowie Gewerbeanmeldung und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
  • Zulassung durch Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr) und Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
  • Zulassung eines Oldtimers: Oldtimer-Gutachten durch anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
Kosten in Neuruppin:
  • ca. 30 bis 40 Euro Amtsgebühren Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • 12,80 Euro für Neuruppiner Wunschkennzeichen plus Reservierung
  • ca. 5 Euro für Feinstaubplakette KY, NP, OPR oder WK
  • ca. 20 bis 70 Euro für Kfz-Kennzeichen KY, NP, OPR oder WK
Mehr Infos:

        >  Kfz anmelden – so geht‘s

Benötigte Unterlagen
Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Neuruppin gezogen sind:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters mit aktueller Meldebestätigung 
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer) 
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • SEPA-Mandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer 
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweise oder Reisepässe beider Erziehungsberechtigter 
  • bei Unternehmen: aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen; nicht älter als 1 Jahr) sowie Gewerbeanmeldung und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma (z.B. Geschäftsführung)
  • bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister (nicht älter als 1 Jahr) und Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins (z.B. Vorstand)
Wenn Sie innerhalb des Bezirks Landkreis Ostprignitz-Ruppin umgezogen sind:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • falls Sie noch die alten Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief besitzen, müssen Sie beide mitbringen und eintauschen
  • Prüfbescheinigung zur letzten Hauptuntersuchung
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
Kosten:
  • mit Bezirkswechsel: ca. 20-30 Euro
  • ohne Bezirkswechsel: ca. 10-15 Euro
  • optional: mit Kennzeichenwechsel:
    • 12,80 Euro für Neuruppiner Wunschkennzeichen plus Reservierung
    • ca. 5 Euro für Feinstaubplakette KY, NP, OPR oder WK
    • ca. 20 bis 70 Euro für Kfz-Kennzeichen KY, NP, OPR oder WK
Mehr Infos:

      >  Kfz ummelden – so geht‘s

Benötigte Unterlagen
Abmeldung:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei einer Fahrzeug-Verwertung (Verschrottung):
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Verwertungsnachweis
Kosten:
  • nur Abmeldung: ca. 8 Euro
  • mit Verschrottung: ca. 13-25 Euro
Kfz online abmelden:

Immer häufiger ist ein Behördengang für die Fahrzeug-Abmeldung nicht mehr notwendig. Nutzen Sie stattdessen unseren Kfz-Abmeldeservice, um Ihr Fahrzeug in wenigen Minuten bequem online abzumelden.

Mehr Infos:

      >  Kfz abmelden im gleichen Kreis
      >  Kfz abmelden in anderem Kreis
      >  Kfz online abmelden per Kfz-Abmeldeservice

Häufige Fragen / FAQ

Eine Online-Zulassung ist theoretisch möglich. Die Umsetzung durch das Bundesverkehrsministerium ist aber derart misslungen, dass der Service praktisch nicht nutzbar ist.

Sie können sich auch vertreten lassen. Ihre Vertretung muss sich hierfür bei der Zulassungsstelle Neuruppin ausweisen (mit Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung) und zudem eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorlegen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Zulassungsdienst die Kfz-Zulassung in Neuruppin für Sie vornimmt.

Entscheidend ist Ihr Wohnort, genauer gesagt Ihr Erstwohnsitz. Sie müssen Ihr Fahrzeug an Ihrem Wohnort bzw. dem zugehörigen Kreis anmelden. Eine Zulassung in einer anderen Stadt / einem anderen Zulassungsbezirk ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für einen Zweitwohnsitz.

Bitte bringen Sie alle notwendigen Dokumente im Original zur Zulassungsstelle Neuruppin mit. Auch wenn Sie einen Vertreter bevollmächtigen, sollte dieser sowohl seinen eigenen als auch Ihren Ausweis im Original mitführen.

Bitte bringen Sie sicherheitshalber genügend Bargeld mit. Auch wenn eine Kartenzahlung prinzipiell möglich ist, können Lesegeräte ausfallen oder Probleme beim Auslesen von Karten haben.

In manchen Städten und Kreisen ist die Kfz-Zulassungsstelle dem Straßenverkehrsamt untergeordnet. In der Regel stehen die beiden Begriffe aber synonym für dieselbe Behörde. Andere gebräuchliche Bezeichnungen sind: Zulassungsbehörde, Verkehrsbehörde, Verkehrsamt, Amt für Straßenverkehr, Kfz-Amt. Mitunter sind Zulassungsleistungen aber auch in anderen Behörden zu finden (z.B. Landratsamt, Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Bürgeramt, Bürgerservice).

Zulassungsbezirk Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Kfz-Kennzeichen
KY, NP, OPR, WK
Reservierungsdauer
250 Tage
Wunschkennzeichen reservieren
Zulassungsstellen
Orte im Zulassungsbezirk
Albertinenhof, Alt Lutterow, Alt Ruppin, Altfriesack, Bantikow, Barsikow, Basdorf, Betzin, Blankenberg, Braunsberg, Breddin, Brunn, Brunne, Buchenhaus, Buskow, Bückwitz, Dabergotz, Darritz, Darsikow, Dechtow, Dessow, Deutschhof, Dierberg, Dorf Zechlin, Dreetz, Fehrbellin, Flecken Zechlin, Ganzer, Gartow, Garz, Gnewikow, Gottberg, Großzerlang, Gühlen Glienicke, Hakenberg, Heiligengrabe, Heinrichsdorf, Herzberg, Kagar, Kantow, Karwe, Karwesee, Katerbow, Kerzlin, Kleinzerlang, Krangen, Kränzlin, Kuhhorst, Kyritz, Königshorst, Küdow, Langen, Lentzke, Lichtenberg, Lindow, Linow, Linum, Luhme, Lögow, Lüchfeld, Manker, Molchow, Nackel, Netzeband, Neu Glienicke, Neu Lutterow, Neuruppin, Neustadt, Nietwerder, Pfalzheim, Protzen, Radensleben, Rheinsberg, Rheinsberg Glienicke, Ribbeckshorst, Rohrlack, Rägelin, Rüthnick, Schwanow, Schönberg, Sechzehneichen, Segeletz, Segeletz Bahnhof, Sieversdorf-Hohenofen, Storbeck-Frankendorf, Stöffin, Stüdenitz-Schönermark, Tarmow, Tornow, Tornow, Trieplatz, Vichel, Vielitzsee, Wahlendorf, Walchow, Wall, Wallitz, Walsleben, Werder, Wildberg, Wittstock, Wulkow, Wusterhausen, Wustrau, Wuthenow, Zechlinerhütte, Zechow, Zermützel, Zernitz-Lohm, Zietenhorst, Zippelsförde, Zühlen